Ehe für Alle Ehegattensplitting Verschläft die SPD die Eheöffnung?
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15 Jahre „Homo-Ehe“

Seit 1. August 2001 können lesbische und schwule Paare eine Eingetragene Lebenspartnerschaft in Deutschland eingehen. Das in der Öffentlichkeit häufig als „Homo-Ehe“ bezeichnete Rechtsinstitut beinhaltet alle Pflichten, aber nicht alle Rechte, die heterosexuellen Paare haben.

„Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Lesben und Schwule gleiche Rechte haben. Mit dieser staatlichen Ungleichbandlung muss endlich Schluss sein. Sowohl in der Bevölkerung als auch in den Parlamenten gibt es eine große Mehrheit für die EHE FÜR ALLE. Es muss zudem klar sein, dass Homosexuellenrechte Menschenrechte sind. Inzwischen haben viele andere Länder sowie die Evangelische Kirche den deutschen Staat überholt“, so LSVD-Landesgeschäftsführer Jörg Steinert.

Die Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat am 9. April 2016 mit überwältigender Mehrheit die rechtliche und liturgische Gleichstellung von homosexuellen Paaren beschlossen. Seit 1. Juli 2016 wird auch für lesbische und schwule Paare ein gleichwertiger Traugottesdienst angeboten.

„Der Kampf für das Recht auf Ehe-Schließung wird schon sehr lange in Deutschland geführt, mit vielen bürokratischen Hürden und mitunter diffamierenden Gegen-Argumenten. Jeder kleine Fortschritt musste hart erkämpft werden, mehrfach vor dem Bundesverfassungsgericht“, so Steinert.

Bereits am 19. August 1992 fand als Auftakt die „Aktion Standesamt“ statt. 250 lesbische und schwule Paare bestellten deutschlandweit bei Standesämtern das Aufgebot für eine Eheschließung. Allein in Berlin beteiligten sich 90 gleichgeschlechtliche Paare an der öffentlichkeitswirksamen Aktion.

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