eingetragene Lebenspartnerschaft

In Deutschland gibt es dem Jahr 2001 die eingetragene Lebenspartnerschaft. Mit einem Gesetz wurde von der damaligen rot-grünen Bundesregierung erstmals ein rechtliches Gebilde für homosexuelle Partnerschaften begründet. Umgangssprachlich setzte sich dafür die Bezeichnung "Homo-Ehe" jahrelang durch. In der aktuellen Diskussion um die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule wird dieser Begriff nach und nach durch die Bezeichnung "Ehe für alle" abgelöst.

gelichstellung_ehe_gay_marriage_-_Foto_Giovanni_Dall'Orto_26-Jan-2008_-_6Im Jahr 2013 gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden bereits 35.000 eingetragene Lebenspartnerschaften.

Diese Lebenspartnerschaften können nach dem Gesetz nur von zwei Menschen gleichen Geschlechts geschlossen werden. Eine juristische Gleichstellung mit der Ehe zwischen Mann und Frau ist damit nicht verbunden.

Es gibt zwar viele Einzelgesetze, die in unterschiedlichen Bereichen meist nur die Bezeichnung "Eingetragene Lebenspartnerschaft" an die Formulierungen der Ehe anführen, aber es fehlen auf der einen Seite eine ganze Reihe an gesetzlichen Regelungen, die alle Lebensbereiche vollständig abdecken und auf der anderen Seite wird eine neue Diskriminierung geschaffen, da jedes schwullesbische Paar in jedem Lebensbereich als schwul oder lesbisch geoutet wird.

Eine Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften im Bereich des Steuerrechts wurde im Jahr 2013 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts geändert. Seit dieser Zeit können gleichgeschlechtliche Paare zum Beispiel auch ein Ehegattensplitting nutzen und dies auch bis ins Jahr 2001 rückwirkend geltend machen.

Konkrete Unterschiede zwischen dem Institut der Ehe und den eingetragenen Lebenspartnerschaften gibt es beispielsweise in der Hinterbliebenenversorgung, dem Familienrecht, Scheidungen und Sorgerecht für Kinder.

Der auffälligste Unterschied dabei das fehlende Recht auf eine gemeinsame Adoption zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft.

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