Pornoindustrie wehrt sich gegen Kondompflicht

Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzt?

Die US-Pornoindustrie hat beim zuständigen Bezirksgericht Los Angeles, Kalifornien, Klage gegen ein neues Gesetz eingereicht, mit dem die Hersteller von Gay-Pornos verpflichtet werden, dass die Akteure Kondome benutzen. Das sogenannte „Barebacking“, also Geschlechtsverkehr ohne Verhütungsmittel, ist insbesondere konservativen republikanischen Mandatsträgern schon seit Jahren ein Dorn im Auge.

Die Vertreter der Pornoindustrie wiederum betonen, ein solches Gesetz verstoße gegen „das in der US-Verfassung verankerte Grundrecht auf freie Meinungsäußerung“. Außerdem sei das Gesetz unnötig, da die Hersteller der Filme sich verpflichtet hätten, vor jedem Dreh zu überprüfen, ob die Darsteller HIV-positiv beziehungsweise an AIDS erkrankt sind, oder anderweitige Geschlechtskrankheiten hätten.

Text: doe
Bild: © pixabay/hans

Written by Steffi Boehm

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