
Es ist fast schon ein wenig Folklore: die Bundesregierung sträubt sich weiterhin, rechtliche Gegebenheiten zu akzeptieren oder umzusetzen, wird von aktiven Bürgern vor das Bundesverfassungsgericht zitiert – und erhält eine Watsche von der Jury der Rechtsoberen. Vergleicht man den elf Jahre dauernden Prozeß mit einer Casting-Show käme man letztendlich zu dem Schluß: In jeder Ausgabe hätte das Publikum kein Mitleid mit dieser schlappen Darbietung. Die Richter hingegen machen sich immer beliebter.
Jetzt haben diese also der Regierung erklärt, daß die Gleichstellung schwul/lesbischer Partnerschaften kein saisonal bedingtes Thema de jour, sondern ein Dauerbrenner ist, der schon seit dem 1. August des Jahres 2001 – dem Jahr an dem das Gleichstellungsgesetz in Kraft trat – rechtliche und steuerliche Konsequenzen zur Folge hat.
Diese Konsequenzen hatte die Regierung gerne kleingeredet und so keine wirkliche Gleichstellung aufkommen lassen wollen, sondern eine lediglich proklamatorische. Dagegen haben nun engagierte Bürger/-innen geklagt, woraufhin sich der Senat in seinem Urteil fast schon verwundert über die Naivität der Bundesregierung äußerte: diese versuchte mittels Artikel 3 des Grundgesetzes, daß eine rechtliche Gleichstellung ja schon gegeben sei.
Die Richter wollten daraus aber keine notgedrungene Ungleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften lesen. Im Klartext: Die Ehe ist schützenwert – genauso wie die eingetragene Partnerschaft – ansonsten läge ein Fall von Diskriminierung vor.
Und hier das Urteil in der endgültigen Fassung:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20120619_2bvr139709.html