Am 11. Oktober 2015 fand in Stuttgart die sog. »Demo für Alle« statt, deren diskriminierender Hintergrund nur allzu offensichtlich ist. An diesem Tage entrollte die Oper Stuttgart ein regenbogenfarbenes Transparent mit der Aufschrift »Vielfalt«. Hier meldet sich die CDU Baden-Württemberg zu Wort. Mitglieder der CDU-Fraktion des baden-württembergischen Landtags stellten am 23.10.2015 eine Anfrage die Landesregierung zur Aufklärung der »Vorfälle«
Matthias Gerschwitz nahm das zum Anlass, wieder einmal einen Brief zu schreiben:
An den Präsidenten des
Landtags von Baden-Württemberg
Herrn Wilfried Klenk
Haus des Landtags
Konrad-Adenauer-Straße 370173 Stuttgart
Antrag der Abg. Sabine Kurtz u.a., Drucksache 15/7603 vom 23.10.2015
Berlin, 29. Oktober 2015
Sehr geehrter Herr Präsident,
in der o.a. Drucksache – einer Anfrage der Abg. Kurtz, Blenke, Hauk, Hollenbach, Dr. Löffler, Mack, Röhm, Schmid, Stächele und Dr. Stolz (alle CDU) – wird unter Punkt 5 aufgeführt, dass sich anlässlich der sog. »Demo für alle« am 11. Oktober 2015 die Oper Stuttgart durch die Aufhängung eines Transparentes in Regenbogenfarben »klar auf Seiten der Homosexuellen und deren Unterstützer geschlagen habe (siehe Stuttgarter Nachrichten vom 12. Oktober 2015)«. Dieser einseitigen und diskreditierenden Lesart muss energisch widersprochen werden.
Das entrollte Transparent zeigt zwar Farben des Regenbogens, aber nicht mit den für den »Gay Pride« als Markenzeichen eingetragenen sechs, sondern mit sieben Streifen. Diese Fahne wurde 1961 von dem italienischen Friedensaktivisten Aldo Capitini entworfen. Üblicherweise wird mit der Aufschrift »PACE« für Frieden geworben. Die Aufschrift ist aber nicht bindend.
Die Aufschrift »Vielfalt« ausschließlich als politische Meinungsäußerung zu brandmarken, zeigt die Unwissenheit bzw. das demagogische Interesse der Antragsteller, ein Klima der Diskriminierung Homosexueller zu erzeugen bzw. zu verstärken. »Vielfalt« ohne adjektivistischen Zusatz steht hier nicht nur für sexuelle, sondern auch für ebenso wünschenswerte (inter)nationale, religiöse oder – im Falle eines Opernhauses nicht ungewöhnlich – kulturelle Vielfalt. Und ist nicht gerade die Anerkennung von Vielfalt in allen Bereichen ein einfach umzusetzendes Mittel der Friedensstiftung? Dass sich eine kulturelle Institution wie die Oper Stuttgart allgemein für Vielfalt im Sinne der Einhaltung des Grundgesetzes, insbesondere Art. 1 (1), 2 (1) und 3 (1) einsetzt, darf hierbei keinen Anlass zur Kritik bieten, sondern sollte insbesondere die Mitglieder eines demokratisch gewählten Landtags zur Unterstützung auffordern. Auch die von den Unterzeichnern des Antrags diskriminierten Homosexuellen stehen unter dem vollen Schutz des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Kritik an der Durchsetzung der Grundrechte aber impliziert die Nicht-Anerkennung eben dieses Grundgesetzes. Ist das eine hinzunehmende rechtsgültige Auffassung von Demokratie?
Dass die Unterzeichner des Antrags offensichtlich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere der ersten drei Artikel, nicht anerkennen, zeigt die Absicht, die verfolgt werden soll. Die offensichtliche Unterstützung der sog. »Demo für alle«, aus deren Reihen und Zielen auch die Absicht zur Missachtung des Art. 2 (3) GG abzulesen ist, zeugt von mangelndem Demokratieverständnis der Unterzeichner. Die »Demo für Alle« ist – ähnlich wie Pegida- oder AfD-Kundgebungen – die Brutstätte für körperliche Übergriffe auf (nicht nur) Homosexuelle, der mit allen Mitteln des Rechtsstaates entgegengetreten werden muss. Der Anschlag auf Henriette Reker, aber auch jeder einzelne Übergriff auf Homosexuelle oder Mitglieder anderer Minderheiten sind Beweis genug für die geistige Brandstiftung, die von offiziellen Stellen (hier: CDU MdL) geduldet und gefördert wird.
Ich ersuche Sie daher, den Antrag abschlägig zu bescheiden und die Unterzeichner zu rügen.
Dieses Schreiben geht in gleichem Wortlaut an die Vize-Präsidentin bzw. den Vize-Präsidenten des 15. Landtags von Baden-Württemberg.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Geschwätz
Für alle, denen der Text des Grundgesetzes nicht auf Anhieb geläufig ist:
Art. 1 (1) GG:
»Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.«
Art. 2 (1) GG: »Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.«
Art. 2 (2) GG: »Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.«
Art. 3 (1) GG: »Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.«