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Rheinische Kirche will Homosexuelle trauen

Kirche Hochzeit Lesben
flickr.com/Heather Gold/our wedding!/CC-BY-SA-2.0

Als zweitgrößte Evangelische Landeskirche in Deutschland hat sich die Rheinische Kirche nun entschlossen, künftig auch homosexuelle Paare zu trauen. Das geht aus einer Mitteilung vom Donnerstag hervor. Trotzdem sei das Thema gleichgeschlechtliche Partnerschaften weiterhin ein Spannungsfeld innerhalb der Kirche, heißt es vom leitenden Juristen, Johann Weusmann.

Es gebe in der Evangelischen Kirche „nach wie vor Unterschiede in der Bewertung von Homosexualität“, zitiert die Rheinische Post den Juristen. Aus diesem Grund habe man sich darauf verständigt, dass Pfarrer und Pfarrerinnen, die homosexuellen Partnerschaften persönlich eher ablehnend gegenüber stehen, auch künftig ihr Mitwirken an einer gleichgeschlechtlichen Trauungszeremonie verweigern dürfen.

In solchen Fällen sei jedoch der Superintendent gefordert, einen liberaleren Ersatzpfarrer zu stellen, so dass homosexuelle Paare trotzdem getraut werden könnten.

Auch rückwirkende Eintragungen ins Kirchenbuch möglich

Die Trauung homosexueller Partnerschaften ist innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland nicht einheitlich geregelt. So hatten gleichgeschlechtliche Paare in der Rheinischen Kirche bisher zwar die Möglichkeit, ihre Verbindung zueinander in einem Segnungsgottesdienst zu bezeugen, dies stellte jedoch keine offizielle Amtshandlung dar. Auch ein Eintrag in das Kirchenbuch ging damit nicht einher.

Das soll sich im Januar 2016 ändern, wenn ein entsprechender Antrag der Landessynode als oberstem Gremium der Kirche vorgelegt wird. Der Kölner Stadtanzeiger berichtet, dass damit auch rückwirkende Eintragungen in das Kirchenbuch möglich seien.

Evangelische Kirche Hessen-Nassau als Vorreiterin in Sachen Gleichstellung

Die Evangelische Kirche in Hessen-Nassau (EKHN) gilt als Vorreiterin in Deutschland, was die Gleichstellung homosexueller Paare betrifft. Bereits seit 2002 gibt sie gläubigen Homosexuellen die Möglichkeit, ihre Partnerschaft segnen zu lassen. Zum Vergleich: Erst ein Jahr zuvor hatte der Bundestag mit einer Mehrheit der Stimmen von SPD und Grünen das Gesetz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft in Deutschland beschlossen.

Seit 2013 ist der Segnungsgottesdienst für homosexuelle Paare in den Kirchen der EKNH Trauungen von heterosexuellen Paaren weitestgehend gleichgestellt. Seitdem sind eine Beurkundung sowie eine Eintragung in das Kirchenbuch möglich.

Kirche in Berlin-Brandenburg zieht nach

Im Sommer 2015 beschloß die Evangelische Kirche in Berlin und Brandenburg, künftig keine Unterschiede mehr zwischen homosexuellen und heterosexuellen Trauungswilligen mehr zu machen. Segnungen waren hier aber ebenfalls bereits seit 2002 möglich.

Dem Entschluss, die Trauungszeremonie der von heterosexuellen Eheleuten anzugleichen, ging eine lange Debatte voraus. 2013 entstand daraus ein Leitfaden, kirchenintern als „Orientierungshilfe“ bezeichnet, der Empfehlungen für den Umgang mit homosexuellen Partnerschaften für Pfarrerinnen und Pfarrer enthielt. Der Tonus dieser „Orientierungshilfe“ sprach sich dabei eindeutig für eine Gleichstellung von homosexuellen mit heterosexuellen Partnerschaften aus und wendete sich auch gegen eine Diskriminierung von Homosexuellen insgesamt.

Gegenwind hatte es aus den Synoden in der schlesischen Oberlausitz gegeben. Befürchtet wurde, dass gleichgeschlechtliche Trauungen manche kleinere Gemeinden „überfordern“ könnten. Die schlesische Synode stellt jedoch eine absolute Minderheit innerhalb der Evangelischen Kirche in Berlin und Brandenburg dar.

 

 

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