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Oberstes Gericht Russlands genehmigt Durchführung von CSDs

Nachdem Russland wegen der repressiven LGBT-Politik des Landes in der letzten Zeit immer wieder für Negativ-Schlagzeilen gesorgt hat, gibt es jetzt immerhin so etwas wie einen leichten Hoffnungsschimmer:

Wie in der letzten Woche bekannt wurde, entschied der oberste Gerichtshof der Russischen Föderation, dass öffentliche Demonstrationen für die Rechte von Schwulen, Lesben und Trans* nicht unter das umstrittene Gesetz zur „Bekämpfung homosexueller Propaganda“ fallen.

Wie die russische Nachrichtenagentur RIA Novosti mitteilte, sei die Neuregelung bereits im August beschlossen worden und erst in dieser Woche öffentlich bekanntgegeben. Das Gericht unterstrich jedoch noch einmal die Tatsache, dass „homosexuelle Werbung bei Jugendlichen“ weiterhin unter Strafe stünde. Demonstrationen für LGBT-Rechte seien jedoch im Rahmen der Gesetzgebung erlaubt. In mehreren Städten Russlands äußerten Lokalpolitiker ihre Missbilligung des Richterspruchs und kündigten gleichzeitig an, die Durchführung von CSDs in ihren jeweiligen Verwaltungsbezirken zu verbieten.

Nachdem die Stadtverwaltung von Sankt Petersburg im November 2011 die „Verbreitung homosexueller Propaganda“ unter Strafe gestellt hatte, äußerten Sprecher des russischen LGBT-Netzwerks ihre Sorge vor einem „verhängisvollen Rückschritt“. Trotz massiver Kritik aus dem In- und Ausland schlossen sich mehrere russische Großstädte diesem Beispiel an und erließen in den Folgemonaten ähnliche Beschlüsse. Inwieweit die Neuregelung sich auf Russlands repressive Gesetzgebung auswirken wird, bleibt abzuwarten.

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