Der für die Belange von Schwulen und Lesben Beauftragte der SPD-Bundesfraktion, Johannes Kahrs, gab eine Presseinformation zur laufenden Europawahl ab.
Darin hob er die weitreichenden gesetzgebenden Befugnisse des Europäischen Parlamentes hervor, welches gerade in Hinsicht auf den Diskriminierungsschutz und die Anerkennung von Eheschließungen, Druck auf die Kommission und die Mitgliedstaaten ausüben könne.
28 Staaten wählen das Europaparlament
Aktuell gibt es eine Mehrheit bei den Pro-LGBTI-Kräften, doch die Populisten sind auf dem Vormarsch. Insgesamt sind 28 Mitgliedstaaten aufgerufen ein neues Europaparlament zu wählen. Allein in der vergangenen Legislatur wurde dort siebenmal über LGBTI-Rechte abgestimmt.
Sämtliche Vorhaben, auch der ambitionierte sogenannte „Lunacek-Bericht“ (Entschließungsantrag „Homophobie und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität“), wurden verabschiedet. Die Umsetzung dieser Maßnahmen gegen die Diskriminierung von Homosexuellen stehe bei der SPD-Fraktion und ihrem Spitzenkandidaten Martin Schulz mit an vorderster Stelle der Agenda für die kommende Legislatur, schreibt Kahrs in der Pressemitteilung.
Alternative für Deutschland liegt aktuell bei sieben Prozent
Schaut man sich aktuelle Umfrageergebnisse an, so bekommen gerade euroskeptische und nationalistische Parteien einen großen Zulauf. Alleine die AfD, welche mit Beatrice von Storch eine ausgewiesene Kritikerin von Homo-Rechten als Spitzenkandidatin nominiert hat, liegt in Erhebungen bei sieben Prozent.
Eine Veränderung der Mehrheitsverhältnisse zugunsten nationalistischer und konservativer Parteien dürfte das Ende der europäischen Bestrebungen nach mehr Diskriminierungsschutz und mehr Rechten für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans*-Menschen bedeuten.