in

Italien erlaubt homosexuellem Paar die Stiefkindadoption

Stiefkindadoption
flickr.com/Heather Katsoulis/CC-BY

Zum ersten Mal hat ein Gericht in Rom einer Frau erlaubt, die leibliche Tochter ihrer Partnerin zu adoptieren. Die im Ausland geschlossene Ehe der Frauen erkennt das Land auch weiterhin nicht an.

Die mittlerweile sechs Jahre alte Tochter des Frauenpaares, das auf eigenen Wunsch hin in den Medien anonym bleiben wollte, wurde durch eine Samenspende gezeugt. Aufgrund der italienischen Gesetzgebung musste dieser Vorgang ebenfalls im Ausland stattfinden.

Laut der Anwältin des Paares sei es für das Wohl des Kindes das Beste, wenn dem Wunsch der Partnerin, das leibliche Kind ihrer Frau adoptieren zu dürfen, stattgegeben werde. Die Ehe der Frauen sei vor mehr als zehn Jahren geschlossen worden und das Kind erfahre durch die beiden Frauen eine hervorragende Erziehung.

Das römische Familiengericht schloss sich dieser Ansicht an: Dem Kindeswohl sei am besten gedient, wenn beide Frauen auch offizielle Vertreterinnen des Mädchens werden würden.

Stiefkindadoption „in Sonderfällen“ möglich

In Italien existiert bereits seit 1983 ein Gesetz, das eine Adoption „in Sonderfällen“ möglich macht. Auf dieses beriefen sich die Richter bei ihrer Entscheidung. Normalerweise ist eine Stiefkindadoption in Italien nur für heterosexuell verheiratete Paare möglich. Sollte sich das Urteil in der italienischen Rechtspraxis aber durchsetzen, könnte es künftig auch von unverheirateten heterosexuellen Paaren genutzt werden.

Italien ist eines der wenigen Länder der Europäischen Union, welches homosexuelle Partnerschaften rechtlich nicht anerkennt. Sowohl eingetragene Lebenspartnerschaften als auch die „Homo-Ehe“ sind in dem Land nicht möglich.

Für seine rückständige Rechtspraxis wurde Italien zuletzt im Sommer von dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügt: Indem es jede Art von rechtlicher Verbindung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern verbiete, handle es nicht nur gesetzeswidrig, sondern verstoße auch gegen die allgemeinen Menschenrechte.

Parlament zögert bei der Einführung eingetragener Lebensparnterschaften

Ministerpräsident Matteo Renzi hatte nach dem Urteil aus Brüssel betont, dass er für die Absicherung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften sei und ein schnelles Handeln innerhalb einer Frist von 100 Tagen versprochen. Diese Frist ist bereits seit dem 15. Oktober verstrichen.

Die Vorlage zur Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft für Homosexuelle inklusive dem Recht auf eine Stiefkindadoption liegt dem italienischen Parlament schon seit mehr als einem Jahr vor. Eine konsequente Umsetzung der Vorlage würde aber dem römischen Klerus missfallen, erklären Kritiker die Zögerlichkeit bei der Umsetzung der Vorlage. So sind die Stiefkindadoption und Regelungen des Erbrechts auch für konservative Politiker im Parlament die bisher größten Streitpunkte.

Griechenland erlaubt eingetragene Lebenspartnerschaften für Homosexuelle

Erste lesbische US-Soldatin in Afghanistan gefallen