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Bundesgericht entschied: Schweizer Kinder dürfen keine zwei Väter haben

© Norbert Aepli /CC-BY-SA 2.0 (via Wikimedia Commons)

Denkbar knapp, mit drei zu zwei Stimmen entschied sich das Schweizer Bundesgericht heute dagegen zwei schwule Männer als Väter für ein Kind in das Schweizer Personenstandsregister aufzunehmen. Die beiden in einer eingetragenen Partnerschaft lebenden Männer, hatten in den USA mit Hilfe einer Leihmutter ein Kind austragen lassen. Nun wird aber nur derjenige Mann als rechtlicher Vater angesehen, dessen Samen für die Befruchtung der Eizelle verwendet wurde. Damit wird auch die in Kalifornien ausgestellte Geburtsurkunde in der Schweiz nur teilweise anerkannt, da dort beide Männer als Väter aufgeführt sind.

Um das Recht des inzwischen vierjährigen Jungen auf die Kenntnis seiner Abstammung zu wahren, wird zusätzlich ins Personenstandsregister aufgenommen, wer die biologische Mutter ist und dass die Eizellenspenderin anonym ist. Das Urteil fiel mit einem Stimmenverhältnis von drei zur zwei Stimmen knapp aus. Die Mehrheit der Richter erachtete die Umgehung des Leihmutterverbots als Verstoss gegen die öffentliche Ordnung der Schweiz.

Die Anwältin der beiden Väter gab zu dem Urteil folgende Erklärung ab: „Die Verweigerung der Anerkennung des nicht genetischen Vaters verletze das Kindeswohl fundamental und verhindere eine rechtliche Absicherung des Kindes, zum Beispiel bei Trennung des Paares oder Tod des genetischen Vaters. Dem Kind werde das Recht auf einen zweiten Elternteil verwehrt, obwohl ihm in der Person des zweiten Vaters von Geburt an ein fürsorglicher Elternteil zur Verfügung stehe.“

Written by Maik Friedrich

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