Wer als Schwuler Blut spenden will, hat in diesem Land Pech gehabt. Er bekommt nämlich zuvor einen Fragebogen vorgelegt, in dem sich die Frage befindet: „Hatten Sie schon einmal Intimkontakt mit einem anderen Mann?“ Ist der Schwule ehrlich, und er sollte es sein, da eine Lüge strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, darf er unverrichteter Dinge wieder nach Hause gehen. Eine unerträgliche Diskriminierung! Das sieht jetzt offenbar auch der sachsen-anhaltinische Staatsminister Rainer Robra (CDU) so, der in Magdeburg mitteilte: „Die Landesregierung wird darauf hinwirken, die bisherigen Blutspenderegelungen dahingehend zu ändern, dass sie künftig keine pauschalen Ausschlusskriterien aufgrund von Gruppenzugehörigkeiten enthalten“. Die Politik beginnt also sich zu bewegen. Zuvor hatten bereits die Grünen im Freistaat Thüringen und die SPD in Nordrhein-Westfalen ähnliche Initiativen auf den Weg gebracht.
Löblich dies, denn es ist nicht weiter hinnehmbar, dass schwule Männer unisono unter Generalverdacht gestellt werden mit der Gleichung „Schwul = HIV-positiv!“. Das sieht der Pressesprecher des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Friedrich-Ernst Düppe, allerdings ganz anders. Er hält den im Transfusionsgesetz festgeschriebenen Ausschluss von Schwulen bei Blutspenden für „sachlich begründet“, es müsse also weiterhin „eine gerechtfertigte Ungleichbehandlung einzelner Spendewilliger“ vorgenommen werden. Das, was Düppe damit andeutet, schlägt dem Fass dann endgültig den Boden aus. Es sind nämlich in der Tat nicht nur Schwule ausgeschlossen, sondern auch weibliche wie männliche Prostituierte sowie Drogenabhängige. Sie alle in einem Topf zu werfen – damit ist die Diskriminierung homosexueller Männer dann perfekt. Es ist also höchste Zeit, dass die Politik nun endlich handelt und Schwule zur Blutspende zulässt. Das Transfusionsgesetz muss geändert werden, und in der praktischen Umsetzung ist das übrigens überhaupt nicht kompliziert. Wenn die Frage an Männer, ob sie schon einmal Intimkontakt mit einem anderen Mann hatten, gestrichen wird, bleibt im Fragebogen ja noch die bestehende und durchaus berechtigte Frage danach, ob die/der Blutspender_in ein „sexuelles Risikoverhalten“ hat beziehungsweise auslebt. Diese Frage reicht vollkommen aus und muss von Heteros und Homos gleichermassen ehrlich beantwortet werden.
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