Bündnis 90/Die Grünen im Freistaat Thüringen streben an, die Thematik „sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ im Bildungswesen des Landes zu verankern. In einem entsprechenden Landtagsantrag lobt die Partei zwar die Thüringer Verfassung, die im Artikel 2 Diskriminierung auf der Grundlage einer sexuellen Orientierung verbietet, doch stehe der „Schutz vor Diskriminierung (…) eine Lebenswirklichkeit entgegen, die trotz aller gesellschaftlichen Fortschritte noch zu oft von Ablehnung und Ausgrenzung geprägt ist.“ Dies stelle man vor allem an den Schulen fest, insofern müsse „LSBTI als Thema an Thüringer Schulen“ fest verankert werden. Auch müssten LSBTI-Themen Eingang in Schulbücher und Unterrichtsmaterialien finden, heißt es in dem Antrag weiter. Die Lehramtsanwärterinnen und – Anwärter müssten entsprechend „ausreichend vorbereitet werden“. Die Durchsetzung solcher Forderungen dürfte in den Augen der Bündnisgrünen kein Problem darstellen, da der Bildungsauftrag im Thüringer Schulgesetz vorsehe, „dass die Kinder und Jugendlichen grundsätzlich lernen sollen, Beziehungen zu anderen Menschen nach Grundsätzen der Toleranz und Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten.“ Dazu gehörten „selbstverständlich auch LSBTI-Menschen, für deren Akzeptanz bislang nur wenig bis kaum etwas getan wird.“