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Adoptionsverbot für Schwule und Lesben in Österreich aufgehoben

© Emily Walker /CC-BY-SA 2.0 (via Wikimedia Commons)

Bereits seit 2013 dürfen gleichgeschlechtliche Paare in Österreich die leiblichen Kinder des Partner adoptieren. Heute gab nun der Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Gerhart Holzinger, bekannt, dass das darüber hinausgehende Adoptionsverbot nun aufgehoben werden muss. Die Frist läuft bis zum 31. Dezember diesen Jahres.

Holzinger begründete die Entscheidung so: „dass es keine sachliche Rechtfertigung für eine ausschließlich nach der sexuellen Orientierung ausgerichtete differenzierende Regelung gibt“. Grundlage für die Aufhebung des Adoptionsverbotes ist das in der Europäische Menschenrechtskonvention geregelte Recht auf Privat- und Familienleben (Artikel 8). Dieses begründet zwar an sich kein Recht auf Adoption. Wenn es ein derartiges Recht gibt, müsse das aber diskriminierungsfrei geregelt werden, so der Präsident des VfGH.

Bisher lehnte die österreichische Partei ÖVP die „Fremdkindadoption“ ab. Lediglich die SPÖ forderte ein vollständiges Adoptionsrecht auch für gleichgeschlechtliche Paare.

Der Entscheidung ging auch der Fall eines lesbischen Paares voraus, bei dem eine der Frauen ein eigenes Kind durch künstliche Befruchtung bekam und dieses von der Partnerin adoptiert wurde. Nun wollten die beiden ein zweites Kind, ein „fremdes“, adoptieren.

Die Verfassungsrichter urteilten deshalb: „Es sei nicht zu rechtfertigen, dass gleichgeschlechtliche Männer und Frauen zwar als Einzelpersonen Kinder adoptieren dürfen und als Paare zusätzlich in jenen Fällen, wo ein Stiefkind betroffen ist, nicht aber dann, wenn es um ein Wahlkind gehe“.

Bei uns in Deutschland blockieren weiterhin die Unionsparteien die Möglichkeit auf ein vollständiges Adoptionsrecht.

Update: Volker Beck (MdB) erklärte zum nun in Kraft tretenden vollständigen Adoptionsrecht in Österreich: „Das ist ein guter Tag für die Gleichstellung in Österreich! Gleiches Recht für gleiche Liebe statt Diskriminierung von Lebenspartnerschaften!“ Der Politiker der Grünen ermahnt die deutsche Bundesregierung nicht so lang zu warten bis das Bundesverfassungsgericht das Gleiche beschließt. Der Gesetzentwurf liege bereits vor. „Es wird Zeit, dass die Koalition ihre Blockade in der Gleichstellungspolitik endlich aufgibt! Es ist ein Trauerspiel, wie die SPD vor den homophoben Ewiggestrigen der Union einknickt.“, so Beck.

Bereits im Jahr 2013 hat das Gericht festgestellt: „Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, bestehen nicht“ (BVerfG, 1 BvL 1/11 vom 19.2.2013, Rn. 104).

Written by Maik Friedrich

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