LSVD: Homosexuelle sind rechtlich noch nicht gleichgestellt!

Bundesverfassungsgericht
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden wohl die Homorechte stärken.

Dirk Siegfried, Anwalt des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland (LSVD) bekräftigt, dass auch nach den jüngsten Urteilen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) homosexuelle Menschen den Heterosexuellen gegenüber noch nicht gleichgestellt sind. Siegfried, der einer der Anwälte war, der das Urteil zum Ehegattensplitting in Karlsruhe durchgesetzt hatte: „Es gibt noch die wesentliche Ungleichbehandlung im Adoptionsrecht. Gegen das Verbot der gemeinschaftlichen Adoption sei aber inzwischen ein Verfahren beim BVerfG anhängig, so der Jurist in der „Berliner Zeitung“.

Der LSVD hoffe, dass „der Gesetzgeber diesmal von selbst aktiv wird und sich nicht wieder von Karlsruhe treiben lässt.“

Ungleichbehandlungen auch beim Kindschaftsrecht

Auch beim Kindschaftsrecht, so Siegfried weiter, gebe es noch eine „sehr schwerwiegende Ungleichbehandlung“. Dabei gehe es nicht nur um Fragen des Sorgerechts, sondern auch um „die noch fehlende Möglichkeit, dass zwei Frauen gemeinschaftlich Mütter eines Kindes werden, ohne dass ein Adoptionsverfahren durchgeführt werden muss.“ Bei heterosexuellen Paaren gelte der Ehemann automatisch als Vater des Kindes, egal ob er es sei oder nicht. Und bei nicht verheirateten Paaren könne der Partner über eine Vaterschaftsvereinbarung als rechtlicher Vater anerkannt werden.

Lesbische Frauen hingegen, so kritisiert es Dirk Siegfried, müssten hingegen adoptieren, und dies sei „eine Ungerechtigkeit, die sehr viele lesbische Frauen mit Kindern oder Kinderwunsch bedrückt.“

Foto: BVerfG

Written by Holger Doetsch

Holger Doetsch ist Bankkaufmann, Redakteur und Autor verschiedener Bücher. Im Journalismus kennt er alle Seiten des Tischs, er publiziert in mehreren Zeitungen und Onlinemedien, war Pressesprecher und unterrichtet seit 1995 Journalismus, PR sowie Rhetorik an verschiedenen Hochschulen.

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