In Nepal wurde bereits 2013 eine Regelung eingeführt, künftig neben den Geschlechtsangaben weiblich und männlich auch „O“ für „other“ – „anders“ zu verwenden (queerpride berichtete). Zwei Jahre nach Beschluss des Gesetzes gab es nun den ersten Eintrag in einen Reisepass. Die Regelung geht hier auf eine Entscheidung des Obersten Gerichts zurück, die bereist im Jahr 2007 gefällt wurde. Ab 2013 wurde die Vorgabe nach und nach umgesetzt, etwa für Personalausweise und im Wählerverzeichnis. Nun erhielt zum ersten Mal ein Mensch in Nepal einen Reisepass mit dem Geschlecht „O“ für „other“.
Neben Australien und Neuseeland existieren ähnliche Regelungen dazu auch schon in Indien und Bangladesh.
Im April letzten Jahres entschied auch das Oberste Gericht in Indien dazu in einem wegweisenden Urteil. Aber auch in Bangladesch gibt es in Reisepässen bereits die Angabe „other“. Seit 2013 ist dies als „Drittes Geschlecht“ anerkannt. Traditionell werden in den südasiatischen Staaten intersexuelle Menschen „Hijras“ genannt. Die Maßnahmen der letzten Jahre sollen die gesellschaftliche Anerkennung steigern.
In Deutschland ist die Regelung etwas anders – hier wird bei der Geburt bei geschlechtlicher Uneindeutigkeit „ohne Angabe“ in das Geburtenregister eingetragen. Das Geschlecht kann später nachgetragen werden, muss es aber nicht; es bleibt dann unbestimmt. Wurde trotz Uneindeutigkeit ein Geschlecht eingetragen, so kann sogar später der Geschlechtseintrag wieder gestrichen werden.
Hier auch ein ausführlicher Bericht aus dem letzten Jahr zum Thema „Drittes Geschlecht„.
Bild: © queerpride.