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Österreichs Urteile nach Schutzalter-Paragraf vor Tilgung

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Das Äquivalent zum Paragrafen 175 in Deutschland war in Österreich der Paragraf 209 des Strafgesetzbuches. Hier gab es bis zur Entscheidung des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes im Jahr 2009 ein „Schutzalter“ von 18 Jahren für homosexuelle Kontakte. Heterosexuelle Kontakte waren mit einer Grenze von 14 Jahren genannt. Bereits noch früher gab es bis 1972 ein Totalverbot für homosexuelle Kontakte und später bestimmte Strafen für homosexuelle Prostitution.

Keine Tilgung der Urteile bisher

Bis heute gibt es für die alten Urteile aus der Zeit keine Aufhebung und keine Tilgung von Verurteilungen aus dem Strafregister. Einzige Ausnahme, die Verurteilten wandten sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Jetzt hat Österreichs Justizminister Wolfgang Brandstetter einen Vorstoss gewagt. Er schlägt vor, alle Verurteilungen im Strafregister streichen zu lassen und hat dazu ein „Tilgungsgesetz“ erstellen lassen.

Bild: © Roosewelt Pinheiro/ABr /CC-BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons).

Written by Marco Steinert

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