Der Bundesverband der Lesben und Schwulen in der Union (LSU) hatte gestern Abend hohen Besuch: Julia Klöckner, eine der Merkel-Stellvertreterinnen in der CDU, war zu einer LSU-Diskussion in die Berliner CDU-Bundeszentrale gekommen.
Klöckner macht sich seit Jahren schon für die rechtliche Gleichstellung von Homosexuellen stark. So stimmte sie im November 2012 auf dem CDU-Bundesparteitag einem Antrag zu, der die steuerliche Gleichstellung von Homosexuellen forderte.
Gleichwohl wurde der Antrag abgelehnt, was die Delegierten aber nicht daran hinderte, Klöckner zur Merkel-Stellvertreterin in der CDU zu machen (queerpride.de berichtete). Gegenüber den LSU-Mitgliedern bezeichnete Frau Klöckner gestern erneut die CDU als „bunte Volkspartei“, in der die LSU „bei allen Hochs und Tiefs eine wichtige Rolle“ spiele würde. So sei die LSU der Garant dafür, dass innerhalb der Union für die Interessen von Lesben und Schwulen wirksam gekämpft werden könne. Weiterhin zeigte sich die 40-jährige Julia Klöckner, die auch CDU-Chefin in Rheinland-Pfalz ist: „Schwarz und bunt passen gut zusammen!“
LSU-Vize Thomas Steins: „Solidarität und Fraktionsdisziplin sind keine Einbahnstraße!“
Vergnüglich wurde es bei der LSU, als Frau Klöckner, die katholische Theologie studiert hat, ausrief: „Die CDU und die Kirchen sollen sich mal locker machen!“. Sie kenne viele Homosexuelle und sei mit einigen auch befreundet. Solche Beziehungen seien überhaupt die wesentliche Grundlage dafür, dass Vorurteile abgebaut werden können. Nun will sie die Gründung eines LSU-Arbeitskreises in ihrem Heimatland Rheinland-Pfalz unterstützen.
Der Bundesvize der LSU, Thomas Steins, lobte Klöckners Engagement und stellt im queerpride.de-Gespräch klar: „Für die zukünftige Legislaturperiode gilt: Solidarität und Fraktionsdisziplin sind keine Einbahnstraße. Wenn Bremsklötze wie Erika Steinbach sogar gegen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Homosexuellen und ohne Absprache gegen die Fraktionslinie stimmen, dann kann der liberale Flügel der Unionsfraktionen auch nicht gezwungen werden, gegen sein Gewissen zu handeln, etwa bei Abstimmungen zum gemeinschaftlichen Adoptionsrecht oder die Rehabilitierung von Opfern des Strafrechtsparagraphen 175!“.
Bild: CDU Rheinland-Pfalz