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LSVD Sachsen-Anhalt will queere Rechte ins Grundgesetz

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Sachsen-Anhalt fordert die Landesregierung zur Unterstützung der Berliner Bundesratsinitiative auf. Der Berliner rot-rot-grüne Senat hat eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes zu diesem Punkt gestartet. Damit sollen die Merkmale der sexuellen und geschlechtlichen Identität in den Schutzbereich des Artikels 3, Absatz 3 des Grundgesetzes aufgenommen werden.

Der LSVD Sachsen-Anhalt begrüßt diese erneute Bundesratsinitiative zur Schaffung eines verfassungsmäßig verbrieften Diskriminierungsschutzes von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*) ausdrücklich und fordert die Landesregierung in Sachsen-Anhalt auf, die Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz zu unterstützen.

„Die Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz war bereits im Jahr 1990 Bestandteil des ersten Grundsatzprogrammes unseres Verbandes. Viele LSBTI*-Organisationen, insbesondere die CSDs, haben über die folgenden 28 Jahre unsere zentrale Forderung aufgegriffen. Deren Umsetzung ist längst überfällig.“ erklärt Grit Merker vom Landesvorstand des LSVD Sachsen-Anhalt.

Mathias Fangohr vom Landesvorstand des LSVD Sachsen-Anhalt ergänzt: „Auch innerhalb Sachsen-Anhalts besteht Handlungsbedarf. Der Koalitionsvertrag der Landesregierung sieht ganz klar die Ergänzung des Gleichheitsartikels der Landesverfassung (Artikel 7, Absatz 3) vor. Bisher ist nichts geschehen. Hier ergeht ebenfalls die Aufforderung an die Landesregierung, endlich zu handeln.

Geben Sie Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*) endlich den verfassungsmäßigen Diskriminierungsschutz, den sie als Teil der Gesellschaft verdienen! Der LSVD streitet für Akzeptanz und Schutz von Vielfalt ohne Kompromisse.“

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