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Bundesverfassungsgericht entscheidet: Ehegattensplitting gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften

Eingetragene Lebenspartnerschaften haben einen weiteren Fortschritt im Kampf um die Gleichstellung mit der Ehe erzielt. Die eingetragenen Lebenspartnerschaft sollen auch vom Ehegattensplittung profitieren. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht am heutigen Donnerstag.

Die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnern sei verfassungswidrig, hieß es. Die Entscheidung sei erwartet worden, der jetzige Zeitpunkt vor Beginn der Sommerpause in der Politik und mit dem Beginn des startenden Bundestagswahlkampf kommt so das Thema Gleichstellung wieder ganz hoch auf die Tagesordnung. Die schwarzgelbe Bundesregierung stellte sich bisher gegen eine Gleichstellung, obwohl ein Abbau der Ungleichheiten im Koalitionsvertrag von 2009 angekündigt worden war.

Die CDU/CSU sind in dieser Frage uneinig und haben sich in den vergangenen Monaten zu dem Thema sehr unterschiedlich geäußert. queerPride wird weiter über das Thema berichten.

Bildquelle: CC commons.wikimedia Wo st 01

Written by Marco Steinert

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