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Rehabilitierung verfolgter Homosexueller in Thüringen

Die Thüringer Landtagsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag (Drucksache 5/6074) zur Rehabilitierung verfolgter homosexueller Menschen eingebracht. Die Regierungsparteien CDU und SPD haben mit einem Alternativantrag (Drucksache 5/6120) reagiert.

Dazu erklärt Conrad Gliem, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes Thüringen:
„Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Thüringen begrüßt die Auseinandersetzung des Landtags mit dem Schicksal von Homosexuellen, die nach 1945 aufgrund von § 175 StGB bzw. § 151 StGB-DDR verurteilt wurden. Die strafrechtliche Verfolgung hat nicht nur die Existenz der konkret Verurteilten, sondern auch das Leben von hunderttausenden Homosexuellen zerstört. Ihr Schicksal wird in beiden Anträgen bedauert. Allerdings verzichten die Regierungsparteien in ihrem Antrag unverständlicherweise auf eine ausdrückliche Entschuldigung und das Bekenntnis zur Aufhebung der Urteile.“

Beide Anträge unterstützen den Bundesratsbeschluss (Ds.241/12). Dieser fordert die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung für die nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten vorzuschlagen. Für den LSVD ist klar, dass eine echte Rehabilitierung die Aufhebung der Urteile und eine Entschädigung der Opfer bedeuten muss. Während der Antrag der Linken und Bündnis 90/ Die Grünen dieser Auffassung folgt, bleiben die Regierungsparteien mit der Betonung der strafrechtlichen Aufarbeitung unpräzise. Wir fordern die thüringische SPD und CDU dazu auf, sich eindeutig zu einer formellen Aufhebung sowie einer angemessenen Entschädigung zu bekennen.

Aus ihrem Antrag leitet sich zudem kein Handlungsauftrag für die Landesregierung ab. So fehlt ein Bekenntnis dazu, die Verstrickung der Behörden des Landes zu untersuchten. Zudem ist der Beschluss so vage formuliert, dass im Falle einer Nichtumsetzung des Bundesratsbeschlusses die Landesregierung nichts tun muss.

Der LSVD Thüringen bedauert, dass die Regierungsparteien sich nicht dazu durchringen konnten, den weitergehenden und konkreteren Antrag der Opposition zu unterstützen.

Am kommenden Mittwoch, den 26.06, 17.00 hat der LSVD Thüringen den Historiker Andrej Stephan zu einem Vortrag über den polizeilichen Umgang mit Homosexuellen in der DDR und der Bundesrepublik eingeladen. Veranstaltungsort ist das SwiB-Zentrum, Windthorststr. 43a, Erfurt.

Hintergrund: Warum die Rehabilitierung rechtlich geboten ist. www.lsvd-blog.de/?p=4353

Bildquelle: mst

Written by Marco Steinert

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