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Keine Abstimmung im Bundestag über die Ehe für Alle

Ehe für Alle Ehegattensplitting Verschläft die SPD die Eheöffnung?
© Deutscher Bundestag/Lichtblick/Achim Melde

Der Bundestag kann nicht von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zu einer Abstimmung über die Einführung der Ehe für alle gezwungen werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.

Die grüne Fraktion hatte entsprechende Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Das Gericht ist der Ansicht, das Gesetzesinitiativrecht Fraktion sei nicht verletzt. Der Bundestag hatte seit 2013 die Gesetzesentwürfe der Grünen, Linken und des Bundesrats zur Einführung der Homoehe nicht auf seine Tagesordnung gesetzt.

Geplant war auf der letzten routinemäßigen Sitzung dieser Legislaturperiode am 30. Juni über die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare abzustimmen.

Seit 2013 liegt liegen die ersten Gesetzesentwürfe von Bündnis 90/Die Grünen beim dafür zuständigen Rechtsausschuss des Bundestags. Sie wurden zwar „in einer Vielzahl von Fällen“ immer wieder vertagt, das erkennt der Beschluss des Bundesverfassungsgericht an. Dies ist nach Ansicht der Verfassungshüter aber noch keine „Verschleppung der Beschlussfassung“ oder eine „Entleerung des Gesetzesinitiativrechts“ der Grünen-Fraktion.

Das Grundgesetz verlange zwar eine Beratung und Beschlussfassung von Gesetzesvorlagen in angemessener Frist. Es gebe aber keine konkreten Vorgaben dazu. Es sei aber dem Parlament grundsätzlich vorbehalten, die Prioritäten bei der Bearbeitung seiner Angelegenheiten selbst zu bestimmen.

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