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Homosexuelle Asylbewerber dürfen sich nun zu ihrer Sexualität bekennen

Bisher war es in Deutschland eine gängige Praxis, homosexuellen Asylbewerbern ein Bleiberecht zu verwehren, in dem man sie auffordert, in ihrem Heimatland einfach nicht über ihre sexuelle Orientierung zu reden.

Man solle halt einfach auf „sexuelle Verfehlungen“ verzichten beziehungsweise nicht darüber reden, so das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Wie die „taz, die Tageszeitung“ berichtet, verzichtet das Amt künftig auf diese Form der Diskriminierung.

So sollen Ablehnungsbescheide mit dem Hinweis, die Antragsteller könnten auf die Auslebung ihrer Homosexualität im Heimatland verzichten, nicht mehr geben. Das hat das Amt in einem Schreiben an den menschenrechtspolitischen Sprecher der Grünen im Deutschen Bundestag, Volker Beck, bekräftigt:

„Einem Antragsteller ist es grundsätzlich nicht zumutbar, gefahrenträchtige Verhaltensweisen zu vermeiden, um einer Verfolgung auszuweichen, die ihm andernfalls, zum Beispiel wegen seiner sexuellen Ausrichtung, drohen würden.“ Beck begrüßte es, dass das BAMF von seiner „menschenentwürdigenden Praxis“ abrückt.

Bild: flickr.com CC Lorenzo Tlacaelel
Text: doe

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