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Heiraten in Italien für gleichgeschlechtliche Paare

Romanisch – ja, aber harmonisch?

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Seit kurzer Zeit ist es möglich, auch für gleichgeschlechtliche Paare in Italien zu heiraten. Das dazugehörige Gesetz hat den Namen von Monica Cirinnà, Senatorin der Linkspartei P.D.

Ein enormer Schritt für eine konservative und katholisch geprägte Gesellschaft. Als Bezeichnung ihrer ehelichen Gemeinschaft haben die italienischen Paare die „Unione Civile“, die mit allen Pflichten und Rechten einer Ehe gleichgestellt sind. Das ist die italienische Version der „Ehe für alle“!

Unharmonischer geht es da in Europa zu. Jedes Land hat andere Regelungen dazu und diese sind oft nicht kompatibel, wie z.B. zwischen Deutschland und Italien. Zwei Beispiele mit Konsequenzen: ein italienisches Paar mit dem Status „Unione Civile“ kann sich in Deutschland nur als Paar mit Eingetragener Lebensgemeinschaft registrieren lasset.

Heiratet ein deutsches Paar in Italien, wird die dort eingegangene Unione Civile in Deutschland nicht als Ehe anerkannt, sondern lediglich als Eingetragene Lebensgemeinschaft registriert – wünscht man den Ehestandseintrag in Deutschland, muss man erneut heiraten, nach deutschem Recht.

Die Liebe kennt keine Grenzen – Europa doch. Matratzen, Bettgestelle, Liebesspielzeug und sogar die Krümmung der Gurke haben wir mit einer EU-weit gültigen Normen gleichgestellt – die Ehe für alle (noch) nicht. Unharmonisch geht es in Europa hier weiterhin zu!

Aber die Liebe und die Romantik kennt diese Grenzen nicht. In Venedig zu heiraten ist etwas ganz Besonderes. Es geht im Standesamt – aber auch ohne: für bereits verheiratete Paare gibt es die Symbolische Hochzeit an schönen ausgewählten Orten in der Stadt. 

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