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Homosexuelle Asylbewerber aus Uganda müssen intime Fragen beantworten

In vielen afrikanischen Ländern gibt es sehr harte Gesetze gegen Schwule und Lesben. So droht in Uganda Männern und Frauen welche auch nur über ihre Homosexualität sprechen bereits die Todesstrafe.

Gewohnt ein Leben in Verschwiegenheit und mit großer Vorsicht zu führen, wendet sich für Homosexuelle Flüchtliche in Deutschland das Blatt dramatisch. Hier werden ihnen direkt nach der Einreise, in der Erstanhörung des Bundesamtes für Migration, intime Fragen zu ihrer Sexualität gestellt. Zusätzlich verlangt man detaillierte Schilderungen zum Sexualverhalten. Diese Offenheit über ein in ihrer Heimat verbotenes Thema fällt den meisten Flüchtlingen schwer. Zu Hause würde ihnen dafür Verfolgung, Folter und Schlimmeres drohen. Bei uns in Deutschland entscheidet diese Ehrlichkeit über den Verbleib oder die Abschiebung.

Dabei sind die Fragen der Behörde teils so intim, dass man darüber streiten kann ob dies überhaupt notwenig sei. So taucht beispielsweise auch die Frage auf, ob man eher die weibliche oder männliche Rolle in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft einnehme. Schon mehrfach wurde deshalb das Bundesamt kritisch hinterfragt, doch dieses bleibt bei seiner Einstellung die Glaubwürdigkeit homosexueller Asylbewerber grundsätzlich in Frage zu stellen.

Flüchtlingsorganisationen gehen davon aus, dass kaum ein Flüchtling vorgibt, homosexuell zu sein, weil das Thema mit einem enormen Tabu belegt ist. Dabei ist Homosexualität ein anerkannter Asylgrund.

Bild: © Simisa /CC-BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)

Written by Maik Friedrich

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