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Dritter Geschlechtseintrag im Ausweis abgelehnt

Die Initiative „Dritte Option“ will auf Antrag erreichen eine Änderung des Personenstands zum Eintrag “inter/divers” für betreffende Bürger zuzulassen.

Dies wurde nun mit einer Entscheidung durch das Amtsgericht Hannover abgelehnt.

Der Antrag war aus Sicht der Initiative nötig, da das Bundesverfassungsgericht zwar die Geschlechtsidentität als Teil des grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechts ansieht, eine entsprechende juristische Anerkennung von transidenten und/oder intergeschlechtlichen Personen, die weder „männlich“ noch „weiblich“ sind jedoch bisher nur unzureichend stattgefunden hat.

Die Richterin Gudrun Eichloff-Burbließ sah sich aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nicht befugt, dem Antrag stattzugeben. Auch einen Verfassungsverstoß aufgrund der aktuellen Fassung des Personenstandsgesetzes vermag sie nicht zu erkennen, weshalb die Sache entgegen der Anregung von Vanjas Anwältin Katrin Niedenthal nicht dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wurde.
Der Beschluss beschränkt sich in der Begründung auf die in der heute vom AG Hannover herausgegebene Presseerklärung. Weitere Ausführungen erfolgten nicht.

Die Initiative hat erklärt, gegen diese Ablehnung Beschwerde einlegen zu wollen. Sollte auch in der zweiten Instanz der Antrag abgelehnt werden, wird gemeinsam mit den Unterstützern der Kampagne der weitere Rechtsweg eingegangen.

In Bezug auf die vom AG Hannover angesprochene Neuregelung des § 22 Abs.3 PStG erklärt Moritz Schmidt, Pressesprecher der Kampagne, dass im – sehr kurzfristig durchgeführten – Gesetzgebungsverfahren versäumt wurde, eine Regelung für erwachsene Menschen zu treffen, die von dem persönlichkeitsrechtsverletzenden Zwang zur Geschlechtszuordnung zu ausschließlich „Mann“ oder „Frau“ betroffen sind.

Written by Marco Steinert

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