Der Deutsche Bundestag hat heute Nacht die steuerliche Gleichstellung der Homoehe beschlossen. Das sogenannte „Ehegattensplitting“ ist nunmehr nicht nur Mann und Frau vorbehalten, sondern gilt auch für die eingetragene Lebenspartnerschaft von Lesben und Schwulen.
Mit dieser Entscheidung setzte die Mehrheit des Parlaments entsprechende Urteile beziehungsweise Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe um. Dieses hatte Anfang Juni geurteilt, dass die bisher geltende Ungleichbehandlung verfassungswidrig sei. Der Bundesrat muss der Gleichstellung noch zustimmen, doch gilt dies als gesichert.
Die nun verabschiedete Regelung sieht vor, dass die Splittingvorteile für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften rückwirkend (!) ab dem Jahr 2001 gelten, was etwa 150 Millionen Euro kosten wird. Hintergrund: Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist am 1. August 2001 in Kraft getreten. Die Ausweitung dieser Regelung auf die rund 34.000 gleichgeschlechtlichen Partnerschaften kostet pro Jahr etwa 55 Millionen Euro.
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