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Angehörige der Opfer von Orlando verklagen soziale Medien

soziale Medien
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Klage gegen soziale Medien: Die Angehörigen von drei Todesopfern des Anschlags im Gay-Club „Pulse“ in Orlando haben Klage gegen einige Unternehmen aus den sozialen Medien eingereicht. Es handelt sich um Facebook, Twitter und Google. Hintergrund dieser Klage ist: die Online-Riesen hätten der Terrormiliz „Islamischer Staat“ „materielle Unterstützung“ geliefert – Omar Mateen, der Todesschütze, auf dessen Konto 49 Todesopfer sowie mehr als 50 teilweise Schwerverletzte gehen, hatte vor der Durchführung seiner Tat dem IS die Treue geschworen.

„Ohne die Angeklagten Twitter, Facebook sowie Google/YouTube hätte es dem IS niemals gelingen können, zur meist gefürchteten Terrorgruppe der Welt zu werden.“ – so ein Teil der eingereichten Anklageschrift.

Die im US-Bundesstaat Michigan eingereichte Klage solle nun darlegen, dass diese drei genannten Unternehmen „der Terrormiliz IS erlaubten, auf ihren jeweiligen Plattformen Nutzerkonten anzulegen, mittels derer die Terroristen extremistische Propaganda verbreiten, finanzielle Unterstützung finden sowie neue Mitglieder gewinnen konnten.“

Obwohl die Mitarbeiter der angeklagten Firmen regelmäßig Profile mit offensichtlichen Verbindungen zu extremistischen und terroristischen Vereinigungen von ihren Seiten entfernen, lassen sich nach Schätzungen weiterhin hunderttausende an Nutzerkonten finden, die diese Merkmale aufweisen, da täglich immer wieder neu erstellte Profile auftauchen.

Keith Altman, der für die Einreichung der Klage verantwortliche Rechtsanwalt, sieht es zudem als Tatsache an, dass es zwischen Unternehmen und den Terrorgruppen einen bedenklichen finanziellen Austausch gäbe.

„Die angeklagten Unternehmen erzielen dadurch Gewinne, indem sie einen Post des IS mit an den jeweiligen Besucher angepasste Werbung anzeigen. Durch die Aufteilung der Werbeeinnahmen, wird somit die Terrormiliz mitfinanziert.“

In der Vergangenheit zeigten sich Richter bei ähnlichen Verfahren eher zurückhaltend – aus der Sorge heraus, einen Präzedenzfall zu schaffen; darüber hinaus trennt die ÜS-amerikanische Rechtsprechung strikt zwischen dem Betreiber eines Internet-Angebotes und den auf der auf der Plattform verbreiteten Inhalte durch Dritte.

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