in

Adoptionsrecht für Homosexuelle erweitert

© Emily Walker /CC-BY-SA 2.0 (via Wikimedia Commons)

Das schwarz-rote Bundeskabinett hat gestern entschieden, dass sogenannte Sukzessivadoptionen in Deutschland für Homosexuelle möglich werden. Grundlage war ein Gesetzesentwurf, den Justizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegt hatte. Darin steht, dass Lesben und Schwule ein von ihrem eingetragenen Lebenspartner adoptiertes Kind nachträglich auch adoptieren können. Damit werden entsprechende Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Sommer 2013 umgesetzt. Eine gemeinsame Adoption eines Kindes lehnt die Union allerdings für Lebenspartnerschaften weiter ab.

Written by Holger Doetsch

Holger Doetsch ist Bankkaufmann, Redakteur und Autor verschiedener Bücher, unter anderem "Elysander" und "Ein lebendiger Tag". Im Journalismus kennt er alle Seiten des Tischs, er publiziert in mehreren Zeitungen und Onlinemedien, war Pressesprecher (u. a. in der letzten DDR-Regierung) und unterrichtet seit 1995 Journalismus, PR sowie Rhetorik an verschiedenen Hochschulen.

Schweiz: Asylgesuche wegen sexueller Orientierung nehmen zu

HIV und Aids: Die aktuelle Situation

Gen-Therapie als Mittel gegen AIDS und HIV