Das schwarz-rote Bundeskabinett hat gestern entschieden, dass sogenannte Sukzessivadoptionen in Deutschland für Homosexuelle möglich werden. Grundlage war ein Gesetzesentwurf, den Justizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegt hatte. Darin steht, dass Lesben und Schwule ein von ihrem eingetragenen Lebenspartner adoptiertes Kind nachträglich auch adoptieren können. Damit werden entsprechende Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Sommer 2013 umgesetzt. Eine gemeinsame Adoption eines Kindes lehnt die Union allerdings für Lebenspartnerschaften weiter ab.
in Gesellschaft
Adoptionsrecht für Homosexuelle erweitert
