Ein homosexuelles Paar in Österreich kämpft im Zuge eines Adoptionsverfahrens um die Ausstellung einer korrekten Geburtsurkunde. Hintergrund: In Wien weigert sich ein Standesamt, die Adoptivmutter in das Dokument einzutragen, weil es für solche Fälle kein Formular gebe. Das berichtet heute die Zeitung „Salzburger Nachrichten“. Was bei dem zuständigen Beamten offenbar noch nicht angekommen zu sein scheint: Im vergangenen Jahr hat der Nationalrat die sogenannte Stiefkindadoption ermöglicht, und zwar mit der Möglichkeit der Erwähnung beider Elternteile in der Geburtsurkunde. Das betroffene Paar klagt nun gegen eine strafgesetzwidrige Falschbeurkundung. Aus dem österreichischen Innenministerium verlautete inzwischen, dass in den kommenden Tagen an die Behörden eine Anleitung zur Vorgangsweise in künftigen und ähnlich gelagerten Fällen ergehen wird.
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