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Ehegattensplitting für Homosexuelle klappt nur auf dem Papier

Ehe für Alle Ehegattensplitting Verschläft die SPD die Eheöffnung?
© Deutscher Bundestag/Lichtblick/Achim Melde

Lesben und Schwule, die mit ihrer Partnerin oder ihrem Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben sich gefreut. Auch sie sollen künftig in den Genuss des sogenannten „Ehegattensplittings“ kommen. Nun aber stellen viele fest: Das klappt auf dem Papier, nicht aber in der Praxis.
Das Problem: Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat zwar auf Druck des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe das Einkommenssteuergesetz entsprechend verändert und die Lebenspartnerschaften besser gestellt. Die Abgabenordnung indes, eine Art Gebrauchsanweisung für das Steuerrecht, ließen CDU/CSU und FDP unverändert, obwohl die zuständigen Bundesländer entsprechende Vorschläge eingereicht hatten.

Und obwohl die Opposition Änderungsanträge ins Parlament eingebracht hat, die die notwendige Neufassung relevanter Richtlinien in der Abgabenordnung berücksichtigten. Änderungsanträge gleichwohl, die die schwarz-gelbe Bundesregierung allesamt ablehnten. Das führt nun dazu, dass steuerrechtliche Dinge, die bei Ehepaaren völlig automatisch funktionieren, bei den Lebenspartnerschaften nicht klappen, wie der Autor dieses Beitrags in einer Art Selbstversuch mithilfe einer Steuersoftware feststellen musste. So weigert sich das Programm beispielsweise, Lebenspartner steuerrechtlich als Verwandte einzustufen.

Unklarheiten liefert die nicht aktualisierte Abgabenordnung auch in der Frage, ob die beiden Lesben oder Schwulen die Steuererklärung gemeinsam unterschreiben dürfen. Derzeit ist das schlicht nicht möglich. Und während sich heterosexuelle Paare sehr wohl beim Ausfüllen der Formulare gegenseitig helfen dürfen, ist das Männern und Frauen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, derzeit noch immer nicht erlaubt.

Absurd, dass eingetragene Lebenspartner sich nun zwar zusammen veranlagen lassen dürfen, im Verfahren selbst aber weiterhin so behandelt werden, als seien die beiden völlig fremde Personen.

Da sich die Parlamentarier des Deutschen Bundestages inzwischen in die Sommerpause und in den Wahlkampf verabschiedet haben, bestätigt das Bundesfinanzministerium auf queerpride.de-Anfrage, dass eine notwendige Änderung der Abgabenordnung frühestens im Herbst/Winter 2013/2014 erfolgen kann.

Bild: © Deutscher Bundestag/Lichtblick/Achim Melde

Written by Holger Doetsch

Holger Doetsch ist Bankkaufmann, Redakteur und Autor verschiedener Bücher. Im Journalismus kennt er alle Seiten des Tischs, er publiziert in mehreren Zeitungen und Onlinemedien, war Pressesprecher und unterrichtet seit 1995 Journalismus, PR sowie Rhetorik an verschiedenen Hochschulen.

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