Jetzt wo Deutschland im Fussballjubel genug abgelenkt ist, beschließt der Bundestag eine Reihe von Gesetzen, die unter anderen Umständen mehr Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erlangen würden. So auch heute beim verabschiedeten Prostitutionsgesetz. Vor 14 Jahren hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung die Prostitution mit einem umfassenden Gesetz legalisiert und liberalisiert. Die aktuelle Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig stellte vor einigen Monaten ein neues Prostitutionsgesetz vor, welches bereits im März vom Bundeskabinett verabschiedet worden ist.
Zukünftige Anmeldepflicht
Eine der gravierendsten Neuerungen bei der Reform des Prostitutionsgesetzes ist die Anmeldepflicht für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter. Prostituiertenverbände und Opposition fürchten hier um die Anonymität und den Schutz der in der Prostitution tätigen Personen. Zukünftig muss eine Anmeldung alle zwei Jahre erneuert werden. Es entscheiden die Bundesländer bei welchen Behörden dies zu geschehen hat. Für unter 21jährige ist dies in jedem Jahr erforderlich. Auch gibt es zukünftig eine Pflicht zur Gesundheitsberatung. Auch diese wird in kurzen Abständen pflichtweise wiederholt werden müssen. Ulle Schauws von der bündnisgrünen Fraktion: „In erster Linie geht es hier nicht um den Schutz von Prostituierten, sondern um größtmögliche Kontrolle, Entmündigung und Fortsetzung ihrer Stigmatisierung.“
Auf Wunsch kann der oder die Sexarbeiterin auf ihrem Anmeldenachweis, den sie immer bei sich tragen müssen, auch eine Art Künstlernamen eintragen lassen. Der bürgerliche Name wird aber, wie Ferner auf Nachfrage bestätigte, sichtbar, wenn etwa Polizisten, die kontrollieren, auf der Meldebehörde nachfragen.
Kondompflicht für alle, bis 50.000 Euro Strafe
Für Freier gilt künftig eine Kondompflicht. Bei Verstößen winkt hier ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Für ungeschützten Sex darf nicht geworben werden. Freier haben ein Kondom in jedem Fall zu verwenden, also auch bei oralem Geschlechtsverkehr.
Bereits seit drei Jahren arbeitete die Koalition an den nun beschlossenen Verschärfungen des Prostitutionsgesetzes. Geplant ist die Einführung zum 1. Juli 2017. Das Gesetz muss noch im Herbst durch den Bundesrat verabschiedet werden.