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Oppositionsentwurf: Selbstbestimmungsgesetz zur Geschlechtsidentität

Selbstbestimmungsgesetz

Im Bundestag hat die bündnisgrüne Fraktion heute einen Gesetzentwurf zur Anerkennung der selbst bestimmten Geschlechtsidentität (Selbstbestimmungsgesetz) eingebracht. Dieser Entwurf soll das bestehende Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen. Volker Beck erklärte dazu:

„Trans-Rechte sind Menschenrechte. Das Transsexuellengesetz liegt in Trümmern. Bereits sechs Urteile des Bundesverfassungsgerichtes haben Einzelbestimmungen für verfassungswidrig erklärt. Es ist über 30 Jahre und entspricht nicht dem Stand der Wissenschaft. Es tritt die Menschenrechte von Trans*Personen mit Füßen. Die Bundesregierung erkennt seit Jahren nicht den Handlungsbedarf.“

Die Bündnisgrünen sehen im Zeitraum ihres Entwurfs den „Respekt vor der Geschlechtsidentität der Menschen“.

Das Selbstbestimmungsgesetz soll das Verfahren zur Änderung der Vornahmen und zur Anpassung der Geschlechtszugehörigkeit vereinfachen. Beides soll nur noch vom Geschlechtsempfinden des Antragstellenden abhängig sein. Anstatt entwürdigender Gutachten zur Geschlechtsfeststellung und Verfahren vor dem Amtsgericht, sollen Vornamen- und Personenstandsänderung im Rahmen eines einfachen Verwaltungsaktes beim Standesamt erfolgen.

Geschlechtliche Identität kann man nicht
diagnostizieren, so Beck. Lediglich Betroffene können darüber kompetent Auskunft geben.

Mit Vollendung des 14. Lebensjahres sollen diese Vorgänge auch ohne das Mitwirken eines gesetzlichen Vertreters möglich sein. Ab diesem Alter misst die Rechtsordnung Minderjährigen die Fähigkeit bei, Verantwortung für
Entscheidungen zu übernehmen. Das muss auch für identitätsbezogene Entscheidungen gelten. Beratungen sollen über mögliche Folgen aufklären. Hier ist die Bundesregierung in der Pflicht, Beratungsstellen auszubauen.

Nach einer Personenstandsänderung muss es den Betroffenen möglich sein, eine Ehe in eine Lebenspartnerschaft zu überführen oder umgekehrt. Dadurch werden Zwangsoutings vermieden.

Das Offenbarungsverbot, also den Tatbestand der Eintragungsänderung ohne berechtigtes rechtliches Interesse auszuforschen oder zu offenbaren, soll verschärft werden. Betroffene müssen vor Behörden und Unternehmen durchsetzen können, Unterlagen und Zeugnisse entsprechend ihrer Geschlechtsidentität ausgestellt zu
bekommen.“

Den Gesetzentwurf ist hier als PDF ist seiner Fassung hinterlegt.

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