Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, dass die Diskriminierung von schwulen Selbstständigen in der Arbeitswelt in Polen nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Dies ist die neueste Entscheidung, die zeigt, dass Polen gegen EU-Recht verstößt, nachdem bereits im letzten Jahr das Oberste Gericht des Landes sowie die Europäische Union erklärt hatten, dass die sogenannten „LGBT-freien Zonen“ rechtswidrig sind.
Der EuGH hatte in diesem Fall über eine Klage eines jungen Mannes entschieden, der sieben Jahre lang als Video-Redakteur für einen polnischen Sender gearbeitet hatte. Nachdem der Mann eine private Weihnachtsbotschaft zusammen mit seinem Freund auf seinem YouTube-Kanal veröffentlicht hatte, beendete der Sender die Zusammenarbeit mit ihm aufgrund seiner Homosexualität. Der EuGH entschied, dass dies eine Diskriminierung darstellt und gegen EU-Recht verstößt.