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Hessen verlängert und erweitert Förderung von Kinderwunschbehandlungen

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Die Landesregierung verlängert die Förderung für Paare, die sich für eine Kinderwunschbehandlung entscheiden und weitet den Kreis möglicher Empfänger*innen aus. Bislang wurden seit Beginn der Fördermaßnahme im August 2018 verschiedengeschlechtliche Paare durch Land und Bund beim vierten Versuch einer Behandlung unterstützt. Mit der neuen, zum Jahresende in Kraft tretenden Richtlinie greift die Landesförderung jetzt erstmals auch für gleichgeschlechtliche weibliche Paare, die krankheitsbedingt kinderlos sind. Außerdem berücksichtigt Hessen als erstes Bundesland ausdrücklich Paare, bei denen ein*e Partner*in transgeschlechtlich ist. „In Hessen fördern wir Familien unabhängig von ihrer Konstellation“, sagte Sozial- und Integrationsminister Klose.

Fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ist ungewollt kinderlos und daher auf medizinische Hilfe angewiesen. Krankenkassen übernehmen nur einen Teil der Kosten für die ersten drei Versuche. „Ungewollte Kinderlosigkeit kann psychisch, aber auch physisch eine große Belastung sein. Mit unserer Förderrichtlinie mildern wir zumindest die finanzielle Belastung“, so Klose.

Die Förderung war schon bislang sehr erfolgreich: Seit 2018 wurden über 800 Bewilligungen ausgesprochen. Gemeinsam mit dem Bund werden Behandlungskosten bis maximal 3.300 Euro übernommen, was allerdings im Falle der neuen Förderrichtlinie nur für verschiedengeschlechtliche Paare gilt. Da der Bund bislang nur verschiedengeschlechtliche Paare fördert, ist für gleichgeschlechtliche Paare eine Landesförderung in einer Höhe bis maximal 2.200 Euro möglich.

Die Förderung kann wie bisher beim Regierungspräsidium Gießen beantragt werden – Antragsformulare und weitere Informationen sind auf der Internetseite abrufbar.

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