Hat ein Mann einem lesbischen Paar mit Kinderwunsch seinen Samen gespendet, dann hat er nach der Geburt ein Recht auf Auskunft über die Entwicklung des Kindes. Das hat jetzt das Oberlandesgericht in Hamm geurteilt. Die Auskunft könne nur in Ausnahmefällen verweigert werden, etwa wenn es dem Kindeswohl schaden könne, heißt es in einem entsprechenden Beschluss. Ein Mann hatte geklagt, der mit einem Lesbenpaar aus dem Münsterland eine Übereinkunft für eine Samenspende getroffen hatte.
Das Urteil: AZ 13 WF 22/14