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Samenspender hat Recht auf Auskunft über Kind

© Public Domain CC0 (via Pixabay)

Hat ein Mann einem lesbischen Paar mit Kinderwunsch seinen Samen gespendet, dann hat er nach der Geburt ein Recht auf Auskunft über die Entwicklung des Kindes. Das hat jetzt das Oberlandesgericht in Hamm geurteilt. Die Auskunft könne nur in Ausnahmefällen verweigert werden, etwa wenn es dem Kindeswohl schaden könne, heißt es in einem entsprechenden Beschluss. Ein Mann hatte geklagt, der mit einem Lesbenpaar aus dem Münsterland eine Übereinkunft für eine Samenspende getroffen hatte.

Das Urteil: AZ 13 WF 22/14

Written by Holger Doetsch

Holger Doetsch ist Bankkaufmann, Redakteur und Autor verschiedener Bücher, unter anderem "Elysander" und "Ein lebendiger Tag". Im Journalismus kennt er alle Seiten des Tischs, er publiziert in mehreren Zeitungen und Onlinemedien, war Pressesprecher (u. a. in der letzten DDR-Regierung) und unterrichtet seit 1995 Journalismus, PR sowie Rhetorik an verschiedenen Hochschulen.

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