2021 war kein gutes Jahr für Eheschließungen in Deutschland. Laut Statistischem Bundesamt gingen die Zahlen für den Bund des Lebens deutlich zurück. Auch bei den gleichgeschlechtlichen Paaren trauten sich weniger. Im Vergleich zu den Jahren zuvor waren es nur ca. 2,4 Prozent, was einen Rückgang um mehr als einen Prozentpunkt bedeutet. Die Gründe dafür sind vielfältig.
Ehe ist längst kein gesellschaftlich gefordertes Muss mehr
Das Zusammenleben ohne Trauschein war noch vor Jahrzehnten kaum denkbar. Mittlerweile hat ein Umdenken eingesetzt, denn in Deutschland leben mehr als 6,5 Millionen Paare unverheiratet mit Kindern und ca. 4,4 Millionen ohne Nachwuchs. Unter ihnen ist auch ein großer Teil gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zu finden.
Gründe, wie etwa steuerliche Vorteile, überzeugen heute nur noch wenige Partnerschaften zum Heiraten. Durch die verschiedenen steuerlichen Anpassungen ist der vermeintliche monetäre Vorteil kaum noch spürbar, sodass die meisten Eheschließungen tatsächlich aus vollem Bewusstsein und der spürbaren Liebe zueinander geschlossen werden.
Bevor es um das Aussuchen von Hochzeitseinladungen, Location und Co. geht, machen sich immer mehr gleichgeschlechtliche Paare Gedanken um ihre Zukunft und auch um die Folgen einer möglichen Scheidung. Nicht unbegründet, denn auch der Anteil gleichgeschlechtlicher Scheidungen stieg auf über 0,7 Prozent im letzten Jahr.
Viele Rechtsexperten empfehlen Ehevertrag, um beide Seiten abzusichern
Dass es auch anders gehen kann, zeigt eines der bekanntesten gleichgeschlechtlichen Paare in Deutschland: Guido Maria Kretschmer und Frank Mutters. Beide sind seit über 35 Jahren glücklich und haben bereits fünfmal den Bund für das Leben geschlossen. Doch erst mit der eingetragenen Partnerschaft 2012 wurde ihre Bindung offiziell. Zuvor gab es eine Hippie-Hochzeit auf Ibiza und zwei weitere freie Trauungen mit üppiger Sause zum zehn- bzw. 20-jährigen Jahrestag. Die Gründung bildete die kirchliche Trauung 2018 auf Sylt. Die mehrfache Eheschließung tat dem Glück keinen Abbruch und so sind beide noch heute das beste Beispiel dafür, dass auch eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft mit Trauschein glücklich und lange halten kann. Ob beide jedoch einen Ehevertrag haben und er sein Glücksgeheimnis ist, bleibt (noch) geheim.
Ein Ehevertrag wird häufig noch immer als unromantisch angesehen, doch er kann nach dem Aus viel Geld, Zeit und Stress aller beiden sparen. Experten empfehlen vor allem gleichgeschlechtlichen Partnern, die als Regenbogenfamilie Kinder aufziehen, um Umgangsrecht und Co. in einem Ehevertrag vorab zu klären. Nach der Trennung bietet das rechtsgültige Dokument eine gute und vor allem nicht-emotionale Grundlage, um alle Belange zu regeln.
Damit der Ehevertrag von beiden Seiten als positiv und wohlwollend empfunden wird, sollte er gemeinsam zusammengestellt werden. Die Festlegungen sind abhängig von den zu klärenden Bereichen. Dazu gehört auch eine Vereinbarung darüber, wie das Vermögen aufgeteilt wird, wenn sich das Paar für eine Scheidung entscheidet. Alle bereits bestehenden Schulden oder Immobilien, die einer der beiden Partner besitzt, müssen ebenfalls im Ehevertrag berücksichtigt werden.
Darüber hinaus kann es für Paare sinnvoll sein, nicht-finanzielle Angelegenheiten zu besprechen, wie z.B. die Art des gemeinsamen Lebensstils, die Kindererziehung und die Lösung von Konflikten, die zwischen ihnen entstehen. Paare können sich dafür entscheiden, ihre Finanzen getrennt zu halten oder gemeinsame Konten zu vereinbaren. Ein umfassender Plan kann dazu beitragen, zukünftige Unstimmigkeiten zu vermeiden, wenn später im Leben komplizierte Entscheidungen anstehen.
Auch die Nachlassplanung sollte im Ehevertrag reguliert sein
Beim schönsten Tag im Leben, der Hochzeit, will niemand an das wo schrecklichste Ereignis, das Ableben des geliebten Partners, denken. Doch auch hier empfiehlt sich eine Ausarbeitung vorab, welche im Ehevertrag mit der Kategorie Nachlassplanung vermerkt werden kann. Hierbei wird festgelegt, wie das Eigentum und das Vermögen nach dem Tod aufgeteilt werden. Darüber hinaus trägt die Regelung dazu bei, dass die Wünsche der verstorbenen Person nach dem Tod umgesetzt/berücksichtigt werden.
Für Angehörige eine enorme emotionale Entlastung, denn sie befinden sich häufig in einem emotionalen Ausnahmezustand und haben nur schwerlich Kraft, um sich mit den Wünschen oder rechtlichen Erfordernissen auseinanderzusetzen.