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TV-Tipp: Ex-Religionslehrerin Marika, gläubige Christin und homosexuell

Missio Canonica

Wer in Deutschland Katholische Religion an einer staatlichen Schule unterrichten möchte benötigt die sogenannte ‘Missio Canonica`. Diese bischöfliche Lehrerlaubnis wird nur durch die Katholische Kirche selbst ausgestellt und setzt voraus, dass die Lehranwärter ein Leben im Sinne der katholischen Glaubens- und Sittenlehre führen. Die Missio kann bei bestimmten Loyalitätsverstößen wieder entzogen werden, z.B. wenn man offen homosexuell lebt.

Michael Schmitt hat dazu einen Film gemacht, der kommende Woche im TV zu sehen ist. Hier geht es um die junge Lehrerin Marika. Sie wollte schon immer Katholische Religionslehrerin werden, Privat liiert ist sie mit ihrer Freundin Anke. Nach 14 Jahren Doppelleben muss Marika eine Entscheidung treffen: Weiter ihren Traumberuf ausüben und sich weiter verstecken müssen? Oder die Eingetragene Lebenspartnerschaft mit Anke und das damit verbundene öffentliche Outing am Arbeitsplatz.

Ein sehr persönlicher Blick gelingt dem Filmemacher hier in „Mein Glaube, meine Liebe“. Ein weitgehend unbeachtetes gesellschaftliches Thema: Die Verzahnung von Kirche und Staat in Deutschland, einem Land das sich gerne als Vorreiter in Sachen Menschenrechte darstellt, aber ist es das wirklich?

Wir haben dazu mit Regisseur Michael Schmitt gesprochen:

Wie sind sie auf das Thema gekommen?

Auf das Thema bin ich 2010 gestoßen. Marika, die Hauptprotagonistin des Films, war gerade in den letzten Zügen ihres zweijährigen Referendariats und erzählte mir, dass sie in wenigen Wochen die MISSIO CANONICA – die offizielle bischöfliche Lehrerlaubnis zur Erteilung von katholischem Religionsunterricht an Schulen – verliehen bekommen würde. Nur mit dieser Erlaubnis würde sie Katholische Religion unterrichten dürfen.

Missio Canonica


Dazu müsste sie in einem persönlichen Lebenszeugnis erklären ein Leben nach der Sittenlehre der Katholischen Kirche zu führen. Die Beziehung zu ihrer Partnerin Anke müsste sie dazu vor Kollegen, Schülern und Vorgesetzten streng geheim halten und ein Doppelleben führen, um ihren Traumberuf Katholische Religionslehrerin ausüben zu können. Ich hatte noch nie etwas von einer Missio Canonica gehört und beschloss Marika bei der Verleihung im Juli 2010 im Freisinger Dom zu filmen. Das war der Startschuss für die Dreharbeiten, die sich über einen Zeitraum von 6 Jahren erstreckten. Besonders erschreckt hat mich die Tatsache, dass das kirchliche Arbeitsrecht auch für alle an staatlichen Schulen angestellten Religionslehrer/-innen angewandt wird.

Welche Auswirkungen hatte die drohende Kündigung für den Alltag der beiden?

Nachdem Marika die Missio Canonica verliehen wurde und sie im Herbst 2010 ihre erste Lehranstellung an einem Klostergymnasium in Niederbayern angetreten hatte, begann für sie ein Doppelleben, da sie bei einem öffentlichen Coming Out oder einem Outing am Arbeitsplatz ihre Missio und damit ihre Lehrerlaubnis für das Fach Katholische Religion verlieren würde. In ihrem Studium und im anschließenden Referendariat war es ihr leichter gefallen ihre Homosexualität und ihre Beziehung zu Partnerin Anke geheim zu halten, da sie keine festen Kollegen oder enge freundschaftliche Beziehungen zu Kommilitonen hatte.

Nun, im neuen Kollegium an ausgerechnet dem Gymnasium, an dem sie selbst Abitur gemacht hatte, musste sie häufig die Notlüge aussprechen, dass sie keinen Partner habe und Single sei. Im Alltag von Marika und Anke bedeutete dies sich nicht öffentlich als Paar zeigen zu können oder Anke nicht mit auf Schulveranstaltungen nehmen zu können, bei denen heterosexuelle Partner/-innen von Kollegen/-innen selbstverständlich eingeladen und präsent wurden. Diese Situation wirkte sich auch auf die Zukunftsplanung der beiden aus. Der Wunsch eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen und nach der Heirat eine Familie zu gründen musste jedes Jahr aufs Neue verschoben werden, da Marika so gerne weiter unterrichten wollte.

Im Frühjahr 2015 beschloss Marika dann der Geheimhaltung ein Ende zu setzen, die Missio freiwillig bei ihrem Direktor zurückzugeben, um einem Fremdentuzg durch das Bistum zuvorzukommen und Anke nach bereits zehn gemeinsamen Jahren zu heiraten.

Wie geht es Marika und Anke heute?

Marika wurde nachdem sie ihre Missio Canonica nach dem Eingehen der eingetragenen Lebenspartnerschaft zurückgegeben hatte, aus der Religionsfachschaft der Schule entlassen und unterrichtet nun Deutsch und Geschichte. Das Geschichtsexamen hatte sie mit der Hilfe von Anke, die Historikerin ist, an vielen Abenden nach dem Unterricht nachgeholt, um nach dem Verlust des Faches Katholische Religion nicht auf ein Fach zurückzufallen. Marika vermisst den Religionsunterricht sehr. Nachdem die beiden im Juli 2015 geheiratet haben, wurde Marika im Frühjahr 2016 schwanger. Im Oktober 2016 wurde das erste Kind der beiden geboren. Im Mai 2017 erhielt auch Anke das vollständige Sorgerecht durch Stiefkindadoption. Das zweite Kind der beiden ist bereits in Planung.

Wie weit geht die Kündigungspraxis der Kirchen in Deutschland?

Das kirchliche Arbeitsrecht, das auf dem kirchlichen Gesetzbuch ‚Codex Iuris Canonici‘ gründet, gilt für alle im Auftrag der katholischen Kirche handelnden Arbeitnehmer in Deutschland, bzw. jene, die bei einem Arbeitgeber in kirchlicher Trägerschaft (Krankenhaus, KiTa, Kindergarten, Altenheim, Caritas, etc.) beschäftigt sind. Das Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird vom Arbeitgeber Kirche als schwerwiegender Loyalitätsverstoß gegen die Sittenlehre der katholischen Kirche angesehen und bei Mitarbeitern in Sendungsberufen (z.B. Lehrer mit einer Missio Canonica) nach wie vor mit dem Entzug der Lehrerlaubnis – auch an allen staatlichen Schulen – bestraft.

Sehen sie eine Chance auf Veränderung?

Missio CanonicaDie Öffnung muss seitens der Kirche passieren. Von politischer Seite gibt es keine nennenswerte Lobby, die auf Bundesebene zu einer Gesetzesänderung führen könnte. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), einem Artikel der zum Beispiel vor Diskriminierung am Arbeitsplatz wegen der sexuellen Orientierung schützen soll, gibt es einen Ausnahmetatbestand für die Kirchen und für andere Religionsgemeinschaften.

Das bedeutet in Marikas Fall, dass der im Grundgesetz verankerte Grundsatz der Diskriminierungsfreiheit unter dem des Selbstbestimmungsrechtes der Kirche angesiedelt ist. Wichtig für eine Öffnung innerhalb der katholischen Kirche sind daher Stimmen aus der Mitte der Glaubensgemeinschaften, dass gleichgeschlechtliche Liebe und gleichgeschlechtliche Beziehungen sowie eingetragende Lebenspartnerschaften selbstverständlich und vollwertig zu Kirche und Gemeinde gehören.

Der Film läuft als TV-Erstausstrahlung am 12. Juni im Bayerischen Fernsehen um 21 Uhr ist auch in der Mediathek abrufbar.

Bild: © BR.

Written by Marco Steinert

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