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Schweiz verstärkt Schutz vor Hassverbrechen

Der Schweizer Bundesrat hat am 28. Januar 2026 den ersten nationalen Aktionsplan gegen Hate Crimes gegenüber LGBTIQ-Personen verabschiedet. Ziel ist es, lesbische, schwule, bisexuelle, trans, intergeschlechtliche und queere Menschen besser vor Hassverbrechen, Anfeindungen und Gewalt zu schützen.

Der Plan läuft unter dem Titel Nationaler Aktionsplan gegen Hate Crimes gegenüber LGBTIQ-Personen 2026–2030 und umfasst drei zentrale Bereiche: Unterstützung und Schutz der Betroffenen, Prävention sowie Monitoring. Die Vorlage wurde vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann im Auftrag des Parlaments erarbeitet und in Zusammenarbeit mit verschiedenen Stellen innerhalb und ausserhalb der Bundesverwaltung abgestimmt.

Mehr Schutz und bessere Hilfe für Betroffene

Die Schweizer Regierung begründet den Schritt mit der Tatsache, dass es trotz rechtlicher Fortschritte weiterhin Diskriminierung und Gewalt gegen LGBTIQ-Personen gibt. Genannt werden verbale, physische, sexualisierte und psychische Übergriffe, die in der Praxis nach wie vor vorkommen. Diese können auch gesundheitliche Folgen haben. Der Bundesrat hält deshalb fest, dass niemand in der Schweiz wegen sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtsmerkmalen Diskriminierung oder Gewalt erfahren soll.

Der Aktionsplan enthält insgesamt 12 Massnahmen auf Bundes- und Kantonsebene. Dazu gehören unter anderem eine Weiterbildung zum Umgang mit LGBTIQ-Personen, die Gewalt erfahren haben, sowie eine bessere Sichtbarkeit des Themas. Auch bestehende Unterlagen zu LGBTIQ im Sport sollen aktualisiert werden. Ergänzt wird dies durch Massnahmen, die den Zugang zu Notunterkünften und anderen Hilfsstrukturen verbessern sollen.

Prävention, Meldung und langfristige Wirkung

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prävention von Gewalt im Sport. Aber auf einem landesweiten Meldetool für Gewalt und Hate Crimes. Damit sollen Vorfälle besser erfasst und Entwicklungen sichtbarer gemacht werden. Das EBG koordiniert die Umsetzung und Kontrolle des Aktionsplans. Nach Abschluss im Jahr 2030 soll eine Bilanz gezogen und über eine mögliche Verlängerung entschieden werden.

Die Massnahmen stehen im Zusammenhang mit früheren politischen und rechtlichen Entwicklungen in der Schweiz. Etwa der strafrechtlichen Verurteilung von Diskriminierung und Hassaufrufen wegen sexueller Orientierung, der vereinfachten Änderung von Geschlecht und Vorname im Personenstandsregister sowie der Ehe für alle. Trotzdem zeigt die Regierung mit dem neuen Plan, dass gesetzliche Gleichstellung allein nicht genügt, wenn im Alltag weiterhin Anfeindungen auftreten.

Written by Marco Steinert

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