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Rheinland-Pfalz stellt homosexuelle Paare bei Kirchensteuer gleich

© Kurt Löwenstein Educational Center International Team /CC-BY-SA 2.0 (via Wikimdeia Commons)

Das Land Rheinland-Pfalz stellt homosexuelle Paare bei der Kirchensteuer gleich. Konkret heißt das, dass lesbische und schwule Paare künftig das Ehegattensplitting bei der Kirchensteuer nutzen können. Der Landtag gab gestern in Mainz einstimmig grünes Licht für die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angeordnete steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften von Schwulen und Lesben. Das Ehegattensplitting bei der Kirchensteuer war bisher nur Mann und Frau mit Trauschein vorbehalten.

Written by Holger Doetsch

Holger Doetsch ist Bankkaufmann, Redakteur und Autor verschiedener Bücher, unter anderem "Elysander" und "Ein lebendiger Tag". Im Journalismus kennt er alle Seiten des Tischs, er publiziert in mehreren Zeitungen und Onlinemedien, war Pressesprecher (u. a. in der letzten DDR-Regierung) und unterrichtet seit 1995 Journalismus, PR sowie Rhetorik an verschiedenen Hochschulen.

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