Das Land Rheinland-Pfalz stellt homosexuelle Paare bei der Kirchensteuer gleich. Konkret heißt das, dass lesbische und schwule Paare künftig das Ehegattensplitting bei der Kirchensteuer nutzen können. Der Landtag gab gestern in Mainz einstimmig grünes Licht für die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angeordnete steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften von Schwulen und Lesben. Das Ehegattensplitting bei der Kirchensteuer war bisher nur Mann und Frau mit Trauschein vorbehalten.
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Rheinland-Pfalz stellt homosexuelle Paare bei Kirchensteuer gleich
