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Österreich streitet um Transgender-Plakat

© David LaChapelle

Ein Plakat des Künstlers David LaChapelle anlässlich des Wiener Life Balls sorgt für große Aufregung in Österreich. Gegner fordern das sofortige freiwillige Entfernen des „Objektes“, andernfalls droht man mit Staatsanwalt und Gericht. Die Familiensprecherin und Bundesobfrau des Freiheitlichen Familienverbandes Anneliese Kitzmüller hat zusammen mit dem FFV-Bundesvorstandsmitglied und Linzer Sicherheitsstadtrat Detlef Wimmer bereits eine Strafanzeige gemäß §2 (1) b des Pornographiegesetz eingeleitet. „Das Transgender-Plakat für den Life Ball überschreitet nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks – über den man vielleicht noch streiten könnte -, sondern offenbar auch die Grenzen des Strafrechts“, stellt Kitzmüller fest. Schon früher fiel sie wegen ihrer strikten Ablehnung gegenüber der Homo-Ehe und dem Adoptionsrecht für Homosexuelle auf.

„Das Plakat ist eine sittliche Entgleisung, die wir als Befürworter eines traditionellen Familienbildes zutiefst ablehnen. Die sexuelle Orientierung ist Privatsache; genau deshalb kommt für uns die – auch aus Steuergeldern finanzierte – Werbung für einen Transgender-Hype nicht in Frage“, so Kitzmüller und Wimmer.

Auch die europäische Plattform „CitizenGo“ geht gegen das Plakat vor und startete eine Online-Petition dagegen. Aktuell haben sich dazu bereits knapp 17.200 Unterstützer gefunden. „Unter dem Vorwand sogenannter ‚Provokation‘ werden Kinder überfordert und Eltern in ihrer Erziehungsfreiheit eingeschränkt“, erklärte „CitizenGo“. Die Life-Ball-Plakate stellten „aggressive Sujets“ dar, durch die „intimste Gefühle von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen massiv verletzt“ würden. „Wo bleibt der Jugendschutz oder der Schutz der öffentlichen Ordnung?“, meinte die Initiative.

„CitizenGo“sieht viele der Sponsoren mit in der Verantwortung, darunter die Stadt Wien, die Kronen Zeitung, Rewe, OMV, Austrian Airlines, ORF und GEWISTA.

Der Wiener Kinder- und Jugendanwalt Anton Schmid hingegen ist überzeugt davon, dass es sich bei dem umstrittenen Motiv um keine pornographische Darstellung handelt. Auch stelle es, laut Schmid keine Gefährdung im Sinne des Paragrafen 10 des Wiener Jugendschutzgesetzes dar.

Aus psychologischer bzw. pädagogischer Sicht hat der Jugendanwalt mit dem Plakat ebenfalls kein Problem. Kleinen Kindern falle dieses nicht direkt auf, auch Traumata würden nicht ausgelöst – allerhöchstens Verwirrung. Eltern könnten das Plakat dann aber ihren Kindern erklären, ähnlich wie die Tatsache, dass Conchita Wurst als Frau einen Bart trägt.

Der Paragraf 2 des Pornographiegesetzes besagt, dass pornografische Schrift, Abbildung oder sonstige Darstellung, die „die sittliche oder gesundheitliche Entwicklung jugendlicher Personen durch Reizung der Lüsternheit oder Irreleitung des Geschlechtstriebes zu gefährden, oder einen solchen Film oder Schallträger einer Person unter 16 Jahren gegen Entgelt anbietet oder überlässt“ zu bestrafen sei.

Des Vergehens machen sich besonders Personen schuldig, die eine solche Abbildung wissentlich „auf eine Art ausstellt, aushängt, anschlägt oder sonst verbreitet, dass dadurch der anstößige Inhalt auch einem größeren Kreis von Personen unter 16 Jahren zugänglich wird“ (Paragraf 2b).

Written by Maik Friedrich

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