Ein aktuell gefälltes EU-Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg stellt klar, dass Arbeitgeber homosexuelle Paare genauso behandeln müssen wie bei heterosexuellen Verbindungen.
Geklagt hatten zwei Franzosen, weil sie feststellen mussten, dass der Arbeitgeber, ein Kreditinstitut, den Beiden nicht dieselben Rechte gewähren wollte wie heterosexuellen Paaren. Konkret ging es um Sonderurlaubstage und Gehaltsprämien. Dies sei „ein klarer Fall von Diskriminierung“, so die Luxemburger Richter.
Urteil: C-267/12
Foto: © Stefan64 /CC-BY-SA 2.0 (via Wikimedia Commons)