Belästigung


Im juristischen Sinn bezeichnet Belästigung Verhaltensweisen, die als bedrohlich oder beunruhigend wahrgenommen werden. Ein Umfeld, in dem belästigt wird, wird als einschüchternd, feindselig, entwürdigend, erniedrigend und aggressiv erachtet. Beispiele für Belästigungen sind: Diskriminierungen aufgrund eines im AGG geschützten Merkmals oder Mobbing. Belästigung ist gemäß den Grundrechten der Europäischen Union, den EU-Verträgen, den Europäischen Richtlinien, der Europäischen Rechtsprechung, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sowie den EU-Bürgerrechten verboten.

Allgemeines Gleichstellungsgesetz

Bisexualität