Frauen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben Anspruch auch auf Kindergeld für die Kinder ihrer lesbischen Partnerin.
Dies verkündete gestern der Bundesfinanzhof (BHF) in München. Das Steuergericht wandte damit für Ehegatten geltende Regelungen auch für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft an.
Az. VI R 76/12
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