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Haben Union und FDP vor der Wahl Homo-Rechte bewusst sabotiert?

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Stefano Bolognini /CC-BY-SA 2.5 (via Wikimedia Commons)

In Bezug auf die Homo-Rechte hält sich seit längerem schon das Gerücht, dass die inzwischen abgewählte, formal aber noch im Amt befindliche schwarz-gelbe Regierungskoalition Beschlüsse des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts (BverfG), wonach Diskriminierungen von Homosexuellen aufzuheben seien, gezielt sabotiert hat. Auch queerpride.de hatte darüber berichtet.

Die gewöhnlich ausgezeichnet informierte „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) berichtete, dass ungeachtet dessen, dass das BverfG Union und FDP zu einer Gleichstellung von Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften im Steuerrecht verpflichtet hat, das CDU-geführte Finanzministerium für genau das Gegenteil gesorgt haben soll: In der Praxis haben homosexuelle Paare somit weiterhin nicht die gleichen Rechte wie Heterosexuelle.

Das ergibt sich laut SZ-Informationen aus einem sogenannten „Anwendungserlass“ der Schäuble-Behörde, der vor der Bundestagswahl an die Bundesländer verschickt worden und somit zur Gültigkeit gelangt ist. Demnach dürfen sich Lesben und Schwule zwar in Zukunft gemeinsam zur Steuer veranlagen lassen und Vorteile wie das „Ehegattensplitting“ nutzen. Sie sollen aber keinen gemeinsamen Steuerbescheid erhalten.

Weiterhin gelten die gleichgeschlechtlichen Lebenspartner weiterhin nicht als „Angehörige“. Auch gelten in einer Lebenspartnerschaft Mann und Mann beziehungsweise Frau und Frau als nicht verwandt. Das wiederum hat zur Folge, dass sie etwa bei Behördengängen nicht denselben Stellenwert haben wie die verheiratete Frau eines Mannes oder umgekehrt.

In der Praxis ist es so jedem Behördenmitarbeiter möglich, bei einem gemeinsamen Anliegen einen der beiden Schwulen, die in einer Lebenspartnerschaft zusammenleben, des Behördenzimmers zu verweisen. Das eklatanteste Beispiel aber, wie gerade die Union auf dem Verwaltungsweg den Grundsatz der steuerlichen Rechtsgleichheit von homosexuellen Paaren torpediert, ist dieser:

Obwohl das BverfG im Juni 2013 die Bundesregierung förmlich angewiesen hatte, die bis dahin geltende Bevorzugung der Hetero-Ehe zu beenden, fügten CDU, CSU und FDP eine sogenannte „Zusatzbestimmung“ in das Einkommenssteuerrecht ein, wonach die gesetzlichen Regelungen für Ehen auf Lebenspartnerschaften ausgedehnt werden müssen. Eine entsprechende Änderung der „Abgabenordnung“ unterblieb indes, was dazu führte, dass Behördenmitarbeiter keine konkrete Anleitung hatten, wie bei Homo-Paaren in bestimmten Fällen zu verfahren ist. Der SZ-Bericht wurde im übrigen bereits am 12. Oktober veröffentlicht. Die schwarz-gelbe Bundesregierung, die formal noch immer im Amt ist, hat diesen Bericht nicht dementiert.

Bild: Stefano Bolognini /CC-BY-SA 2.5 (via Wikimedia Commons)

Written by Holger Doetsch

Holger Doetsch ist Bankkaufmann, Redakteur und Autor verschiedener Bücher, unter anderem "Elysander" und "Ein lebendiger Tag". Im Journalismus kennt er alle Seiten des Tischs, er publiziert in mehreren Zeitungen und Onlinemedien, war Pressesprecher (u. a. in der letzten DDR-Regierung) und unterrichtet seit 1995 Journalismus, PR sowie Rhetorik an verschiedenen Hochschulen.

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