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Gesetz für Intersexuelle geht Betroffenen nicht weit genug

dritte Geschlecht Intersexuelle

Das am 1. November in Kraft getretene neue Gesetz für Intersexuelle geht nach Ansicht von Betroffenen nicht weit genug. Durch das Gesetz wird erstmals rechtlich anerkannt, dass Menschen intersexuell sein können.
Zwar ermögliche es Menschen mit weiblichen und männlichen Geschlechtsmerkmalen künftig im Geburtenregister das Feld zur Geschlechtsangabe freizulassen. „Doch wir müssen dringend dafür sorgen, dass keine Geschlechtsumwandlungen mehr bei Babys und Kleinkindern vorgenommen werden“, so Andrea Budzinski, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität. Solche Operationen würden einen Verstoß gegen die Menschenrechte sowie die Selbstbestimmung darstellen, so Budzinski weiter.

Bild: © queerpride

Bild: © queerpride.

Written by Holger Doetsch

Holger Doetsch ist Bankkaufmann, Redakteur und Autor verschiedener Bücher, unter anderem "Elysander" und "Ein lebendiger Tag". Im Journalismus kennt er alle Seiten des Tischs, er publiziert in mehreren Zeitungen und Onlinemedien, war Pressesprecher (u. a. in der letzten DDR-Regierung) und unterrichtet seit 1995 Journalismus, PR sowie Rhetorik an verschiedenen Hochschulen.

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