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Europäischer Gerichtshof entschied: Richtlinie gegen Blutspenden von Homosexuellen bleibt bestehen

© MartinD / CC-BY-SA 2.5 (via Wikimedia Commons)

Heute hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden, dass homosexuelle Menschen weiterhin von einer Blutspende ausgeschlossen werden dürfen. Den Stein für die Entscheidung ins Rollen brachte ein französischer Fall, der europaweit Bedeutung hat. Der Kläger aus Frankreich, welcher im Jahr 2009 vom landeseigenen Blutspendedienst EFS abgelehnt wurde, weil er angab homosexuell zu sein klagte gegen seine Ablehnung vor einem französischen Verwaltungsgericht. Dieses reichte den Fall weiter an den Europäischen Gerichtshof. Denn grundsätzlich verbietet ja eine europäische Richtlinie die Blutspende und dafür sei nunmal der EuGH verantwortlich. Dieser warf nun den Stein zurück an das französische Verwaltungsgericht mit dem Hinweis: „Der Ausschluss Schwuler von der Blutspende kann rechtens sein. Voraussetzung ist aber ein hohes Übertragungsrisiko für Infektionskrankheiten wie HIV. Zudem müsse klar sein, dass es keine echte Alternative für ein Spendeverbot gebe.“ Details müssten nun die Länder selbst klären, wie bisher also auch.

Aktuell ist es so, dass eine Blutspende Richtlinie vorgibt, Schwule in der EU dürften nicht als Blutspender zugelassen waren. Als Grund wird, wie auch heute, immer ein erhöhtes Risiko von schweren Infektionskrankheiten wie AIDS genannt. Die Vorgabe wird von den Mitgliedsstaaten allerdings unterschiedlich umgesetzt. In Deutschland ist es Homosexuellen nicht erlaubt Blut zu spenden.

Schon lange wurde dieses Verbot von Organisationen wie dem LSVD kritisiert. Man schließt dadurch pauschal jeden Schwulen aus. Dabei kommt es aber nicht auf viele wechselnde Sexpartner an, sondern darauf ob dieser Sex sicher (safe) passiert oder nicht. Auch monogame Paare, bei denen das Risiko auf eine übertragbare Krankheit wesentlich geringer ist werden bisher kategorisch ausgeschlossen.

Auch der Grünen-Innenpolitiker Volker Beck hat eine Lockerung des generellen Ausschlusses Homosexueller von der Blutspende gefordert. „Es ist richtig, bei Blutprodukten und Bluttransfusionen keine Kompromisse bei der Sicherheit zu machen“, so Beck. Jedoch bedeutet Sicherheit auch, dass man Risiken rational benennen und an ihnen und nicht an den Vorurteilen die Vorsichtsmaßnahmen ausrichten müsse. Nur weil jemand homosexuell ist oder eine länger zurückliegende sexuelle Handlungen zwischen zwei Männern seien „sicherlich nicht ein Risiko, das man ausschließen muss“.

Written by Maik Friedrich

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