Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fällte jüngst ein historisches Urteil: Einem 23-jährigen türkischen Mann wurde in der letzten Woche eine Entschädigung in Höhe von 22.000 Euro zugesprochen.
Aufgrund seiner sexuellen Orientierung musste dieser 13 Monate in Isolationshaft verbringen, nachdem sich der wegen Betrugs in der Türkei Inhaftierte über Mobbing durch seine Zellengenossen aufgrund seiner Homosexualität beschwerte. Er wurde nach der Beschwerde in eine sieben Quadratmeter große verschmutzte Zelle verlegt, in der er ein Jahr allein und isoliert von anderen Insassen verbringen musste.
Die Richter in Luxemburg begründeten dieses Novum der Rechtsprechung mit einen Verstoß gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Gemäß dieser dürfe niemand „Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafen oder Behandlungen unterworfen werden“. Die menschenunwürdige Unterbringung stellt einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot (Artikel 14) im Zusammenhang mit Homosexualität dar.
Auch im Europäischen Parlament in Straßburg kam es zu einem Vorstoß für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transidenten und Intersexuellen. Auf Initiative des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres wurde eine Studie zur aktuellen Situation von LGBTI erstellt.
Diese soll zur Konzeption einer sogenannten Roadmap beitragen, die gleichwertige Standards für alle EU-Mitgliedsstaaten gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität etablieren soll.
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