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CSD Rostock auf der Kippe: Stadtamt verbietet laute Musik, Verkleidungen, Kinderveranstaltungen

Seit 2002 findet jedes Jahr der CSD in Rostock statt. Laute Musik. Extravagante Verkleidungen. Wie in jeder anderen CSD-Stadt wird für mehr Gleichberechtigung auf friedlich-schrillem Wege demonstriert. Zum zweitgrößten CSD Norddeutschlands hat sich die Hansestadt gemausert. Doch dieses Jahr muss die Musik wohl aus und die Kostüme zu Hause bleiben – falls der Umzug noch ausgetragen wird. Verantwortlich hierfür sind die Behörden, die der für den 20. Juli geplanten Parade den grellen Charme nehmen wollen.

Das Motto der diesjährigen CSD-Parade lautet „Familie ist Vielfalt – denn auch wir sind gute Eltern“. Hüpfburgen und jegliche andere Kinderveranstaltungen im Zusammenhang mit der Parade wurden vom Stadtamt untersagt. Auf insgesamt elf Seiten werden weitere Verbote zum diesjährigen Christopher Street Day vom Stadtamt aufgelistet. „Wir dürfen keine Musik mehr abspielen, keine Bänke auf dem Neuen Markt aufstellen oder Getränke anbieten“, wird Mathias Luther, Vorstand des Organisations-Vereins der Pride Parade, von verschiedenen Zeitungen zitiert. Zudem wird dieses Jahr das Verkleiden, bei dem das Geschlecht nicht mehr eindeutig zu erkennen ist, nicht geduldet. Die Behörde erlaubt immerhin Redebeiträge bis 60 Dezibel, in Kleingruppen darf demnach diskutiert werden. Sinn und Zweck der CSD-Paraden ist jedoch bunt und laut auf die Demonstration aufmerksam zu machen und dabei Spaß und gute Laune zu verbreiten.

Die Veranstalter hoffen nun auf den parteilosen Oberbürgermeister Roland Methling, der seine Unterstützung zugesagt habe. Er werde die Auflagen „noch einmal prüfen“. Viel Zeit bleibt den Organisatoren jetzt aber nicht mehr, in acht Tagen soll die Parade, die in den letzten Jahren rund 4 000 Besucher anlockte, durch Rostock laufen, tanzen und „schrillen“.

Update:

Aufgrund der Medienpräsenz und der verständlicherweise erzürnten Kommentare, wurde soeben bekannt gegeben, dass fast alle Auflagen an die Veranstalter aufgehoben wurden. Laut der Pressemitteilung der Stadt jedoch bleiben das Alkoholverbot und die Regelung für den Einsatz von Lautsprecherwagen und Beschallungshilfsmitteln weiter bestehen. Gemäß der Erklärung gibt es hier keine Einschränkungen im Vergleich zur Praxis der Vorjahre.

Bild: © queerpride.de/mst

Written by Marvin Tuchner

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