Im Bundesrat wurde mehrheitlich am Freitag für den Antrag fünf rot-grün regierter Bundesländer über die Gleichstellung der Ehe abgestimmt. Die Länder Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein hatten den Gesetzesantrag eingebracht.
Im aktuellen Antrag soll lediglich im Bürgerlichen Gesetzbuch der Paragraph 1353 abgeändert werden. Zukünftig würde so eine Ehe zwischen 2 Personen des verschiedenen oder gleichen Geschlechts eingegangen. Die seit 2001 geschlossenen Lebenspartnerschaften können auf Antrag beim Standesamt in eine Ehe umgewandelt werden.
Ob es aktuell tatsächlich dazu kommt, ist jedoch fraglich. Der nächste Schritt ist eine Abstimmung im Bundestag. Hier wird, wie schon vergangene Woche bei der Frage zur Gleichstellung der Adoptionen, eine Ablehnung erwartet.
Die Unionsparteien haben sich nach langer Diskussion in den vergangenen Monaten gegen eine Gleichstellung ausgesprochen. Der kleine Koalitionspartner FDP tritt zwar öffentlich für eine Gleichstellung ein, knickt jedoch aus Gründen des Koalitionsfriedens in den Abstimmungen wiederholt ein. So ist auch bei der kommenden Abstimmung zur Gleichstellung der Ehe eine Ablehnung der FDP zu erwarten.
Bild: © Bundesrat 2006