Immer mehr Bürgermeister wehren sich dagegen, homosexuelle Menschen zu trauen. Dazu sind sie aber eigentlich verpflichtet, nachdem die Hollande-Regierung im Sommer die „Ehe für alle“ rechtskräftig verabschiedet hat.
Nun hat Frankreichs Verfassungsrat, im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland eine Art Bundesverfassungsgericht, beschlossen, zu prüfen, ob Bürgermeister eine Homoehe aus Gewissensgründen verweigern dürfen. Bei einer entsprechenden Anhörung in Paris befassten sich die Richter am Dienstag mit dem Antrag eines Bürgermeister-Vereins, die ein solches Recht fordert.
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